Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/1047
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel aus dem Sachaufwand des Ortsteils Satzkorn für 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Satzkorn; Dieter Spira, Ortsvorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Satzkorn
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Entscheidung
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24.11.2022
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Erläuterung
Begründung:
Mit der Stellungnahme bekennt sich der Ortsbeirat zur Unterstützung der Anträge als Grundlage für die Antragsteller. Der Ortsbeirat hat dabei Sorge zu tragen, dass die Summe der Förderung den Rahmen des vorhandenen Förderetats nicht überschreitet.
Die Zuwendungsanträge werden zur sachlichen und formellen Prüfung beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingereicht, untersetzt mit Angabe des Durchführungszeitraumes, des Finanzierungsplanes und der Höhe gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Anlage:
Auflistung der Verwendung der finanziellen Mittel des Ortsbeirates Satzkorn 2023
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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280,2 kB
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