Beschlussvorlage - 22/SVV/1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und abgabensatzung-AWS) gemäß Anlage

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung vorliegende Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung - AWS) beinhaltet Aktualisierungen und Änderungen bzw. Ergänzungen der Rechtsgrundlagen, der technischen und abgabenrechtlichen Bestimmungen sowie den Schlussbestimmungen. In Auswertung der geltenden Rechtslage und der durchgeführten Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren und von Kostenersatz für die Grundstücksanschlüsse in den zurückliegenden Jahren (Widersprüche und Klagen) und der bundesweiten Rechtsprechung zum Thema war die Abwasserbeseitigungssatzung vom 01.03.2017 einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

 

  • Der Grundstücksanschluss, der Übergabeschacht und das Regenfallrohr sind eindeutiger zu beschreiben.
  • Die Begriffe befestigte und unbefestigte Oberfläche entfallen.
  • Die Fälle der Bebauung in zweiter Reihe und Hinterliegergrundstücke und der Bebauung unmittelbar an der Grundstücksgrenze sind zu regeln.
  • Der Kostenersatzpflichtige ist eindeutiger zu regeln.
  • Die Regelung zu den Einheitssätzen beim Kostenersatz sollen entfallen. Die Abrechnung erfolgt zukünftig ausschließlich nach tatsächlichem Aufwand.

 

Potsdams Schmutzwassergebühren sind von 2012 bis 2022 stabil geblieben. Die Mengengebühren betragen 3,92 € pro m³ Schmutzwasser und für die Niederschlagswasserentsorgung 1,23 € pro Quadratmeter. Die Schmutzwassergebühren sollen um 4% auf 4,08 €/m³ angehoben werden. Die Grundgebühren bleiben unverändert. Hintergrund dieser Anpassung sind erheblich gestiegene Betriebskosten, insbesondere Energiekosten, die nicht durch zukünftig steigende erlöswirksame Mengen kompensiert werden können.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg werden Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen, hier die Abwasserentsorgung, erhoben.

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage „Darstellung der Haushaltsansätze 2023/2024“ aufgeführt.

 

 

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Anlagen

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