Anfrage - 22/SVV/1083

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Nach einer Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2021 ist die Obergrenze für das Anwohnerparken von bislang 30,70 Euro pro Jahr abgeschafft, sodass die Bundesländer mehr Spielraum zur eigenständigen Regelung von Parkraumkosten besitzen. Zahlreiche deutsche Kommunen, zumeist in Baden-Württemberg, machen bereits von dieser neuen Freiheit

Gebrauch. Ein differenziertes Kostenmodell in Freiburg ("Freiburger Formel") hielt unlängst einer Verwaltungsgerichts-Klage stand.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann können Brandenburger Kommunen eigene Gebührenordnungen zum Anwohnerparken erlassen und ist dies in Potsdam geplant?

 

Loading...