Beschlussvorlage - 22/SVV/1093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Herr Dr. Stefan Tolksdorf wird als Wahlleiter gemäß § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ­(BbgKWahlG) berufen.

 

Herr Kalle-Jonas Grüttgen wird als Stellvertreter des Wahlleiters gemäß § 15 des BbgKWahlG berufen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

Begründung:

 

Es ist Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung einen neuen Wahlleiter zu berufen, wenn der Inhaber des Amtes ausscheidet. Der amtierende Wahlleiter, Herr Michael Schrewe, beendet zum Ende des Jahres 2022 seinen Dienst in der Verwaltung. Als Wahlleiter kann neben wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes auch ein Bediensteter der Stadtverwaltung berufen werden, der nicht im Wahlgebiet wohnt. Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters gilt für sämtliche kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die während ihrer Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

 

Mit der Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters endet die Amtszeit des bisherigen Wahlleiters und des Stellvertreters, derzeit Herr Dr. Stefan Tolksdorf. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) bedarf es keiner Abberufungsentscheidung des amtierenden Wahlleiters sowie des amtierenden Stellvertreters durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Wahlleiters nach dem BbgKWahlG und zur Wahrung der Kontinuität der Amtsführung wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Stefan Tolksdorf zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen zu berufen. Dieser ist für das Amt geeignet, weil er in den zurückliegenden nf Jahren im Bereich Statistik und Wahlen umfassende und anwendbare Kenntnisse zu den wahlrechtlichen Bestimmungen erworben hat. In dieser Zeit hat er bei verschiedenen Wahlen u.a. als stellvertretender Wahlleiter bei der Oberbürgermeisterwahl 2018, als Kreiswahlleiter eines Wahlkreises bei den Landtagswahlen 2019, als stellvertretender Stadtwahlleiter bei den Wahlen zum Europaparlament 2019, als stellvertretender Kreiswahlleiter bei den Kommunalwahlen 2019 und als Mitverantwortlicher für wahlbehördliche Aufgaben bei den Bundestagswahlen 2017 und 2021 umfassende Erfahrungen zur der Organisation und Durchführung von Wahlen gesammelt.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben eines stellvertretenden Wahlleiters nach dem BbgKWahlG und zur Wahrung der Kontinuität der Amtsführung wird vorgeschlagen, Herrn Kalle-Jonas Grüttgen zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen zu berufen. Dieser ist für das Amt geeignet, weil er sich im Zusammenhang mit seinem Studium und dem Masterabschluss der Politikwissenschaften fundierte und anwendbare Kenntnisse zu den wahlrechtlichen Bestimmungen angeeignet hat. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2021 hat Herr Grüttgen durch Übernahme konkreter Aufgaben rechtliche, organisatorische und inhaltliche Erfahrungen gesammelt und sich auch mit eigenen Vorschlägen engagiert eingebracht.

 

Die Berufung zum Wahlleiter sowie dessen Stellvertreter wird nach Beschlussfassung unverzüglich der Aufsichtsbehörde angezeigt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 


 

 

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