Beschlussvorlage - 22/SVV/1061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage 1.

 

 

Der Oberbürgermeister wurde aufgefordert, im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnes bis zum Jahresende 2022 eine weitere Anpassung der Taxitarife vorzubereiten.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

keine

 

 

 

Begründung:

 

 

  1. Anpassung des Taxitarifes

Mit Beschlusses zur DS 22/SVV/0343 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnes bis zum Jahresende 2022 eine weitere Anpassung der Taxitarife vorzubereiten.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Landeshauptstadt Potsdam die Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme zur aktuellen Bewertung und Beurteilung hinsichtlich der Wirtschaftlich- und Auskömmlichkeit von neuen Taxitarifen, insbesondere unter Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung und der Mindestlohnthematik, beauftragt.

 

Die Entwicklung der taxigewerberelevanten Kostenpositionen, insbesondere die Kraftstoff- und Lohnkosten, führt zu weiterwachsenden wirtschaftlichen Problemen der Taxiunternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam. In der Vergangenheit haben die Taxiunternehmen zwar Wege gefunden, um steigenden Kosten zu begegnen, beispielsweise durch Personalabbau, der Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Verringerung der Fahrleistung. In Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung mit Taxileistungen ist ein Fortschreiten dieser Entwicklung allerdings kritisch zu sehen.

 

Aufgrund dessen ist eine zusätzliche Anpassung des Taxitarifs für das Jahr 2023 (s. auch DS 22/SVV/0343) in Folge der allgemeinen Betriebskostensteigerung erforderlich.

 

Um die Bilanzsituation zu verdeutlichen, wird nachstehend die gutachterliche Prognoserechnung der Kostendeckung für das Jahr 2023 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gutachterliche Prognoserechnung:

 

 

 

T a r i f e r h ö h u n g    01/2018 + 06/2022 + 01/2023

Hochrechnung

2020

Hochrechnung

2021

Hochrechnung

2022

Hochrechnung

2023

Variable Kosten

(Kraftstoff, Werkstatt)

8.791,00 €

9.230,55 €

10.061,30 €

10.966,82

Fixkosten

(Abschreibung, Steuern,

 Verwaltungskosten)

11.610,00

11.900,25 €

12.197,76 €

12.502,70

Personalkosten

(einschl. Mindestlohn ab Juli

 2022; 10,45€/h)

31.235,00

32.078,35 €

38.494,02

40.611,19

Gesamtkosten, (entspricht Mindestumsatz)

54.179,00

55.803,01 €

 63.398,82

 66.779,36

Fahrgeldeinnahmen

 56.118,00

56.679,188 €

 58.096,16

 58.677,12

Kostendeckungsgrad

103,6 %

101,6 %

91,6 %

87,19 %

Prozentualer Gewinn (bezogen auf den Umsatz)

         3,5 %

1,5 %

      - 9,1 %

    - 13,8 %

 

   *) Ermittlung der Kostendeckung (ohne Einfluss der Corona-Pandemie)

 

Trotz der Berücksichtigung der Korrektur der Einnahmenseite durch die Tarifanpassung mit Wirkung ab dem 01. Juni 2022, ist von einer erheblichen Unterdeckung von rund 5.300 Euro im Jahr 2022 beziehungsweise circa 8.100 Euro im Jahr 2023 auszugehen; dies entspricht circa 9,1 Prozent beziehungsweise 13,8 Prozent des Umsatzes. Unter der Annahme, dass die Taxiunternehmen weiterhin eine Jahresfahrleistung von durchschnittlich 52.167 Kilometern zurücklegen, ergibt sich eine Unterdeckung von circa 0,11 Euro je Kilometer im Jahr 2022 und von rund 0,16 Euro je Kilometer im Jahr 2023.

 

Der Anpassungsbedarf beträgt gemäß der Prognoserechnung rund 18 Prozent gegenüber dem Umsatzniveau, welches im Jahr 2021 erreicht wurde. Aufgrund dessen wird eine zusätzliche Anpassung des Taxitarifs für das Jahr 2023 in Folge der allgemeinen Betriebskostensteigerung als notwendig gesehen.

Der Anpassungsbedarf beträgt gemäß der Prognoserechnung rund 18 Prozent gegenüber dem Umsatzniveau, welches im Jahr 2021 erreicht wurde. Dieser wurde teilweise bereits durch die Tarifanpassung mit Wirkung ab dem 01. Juni 2022 behoben.

 

Mit diesen Ergebnissen und unter enger Einbindung der Taxiverbände und deren Belange, konnte ein Einvernehmen über die neuen Tarife erzielt werden, welches die neue TTVO beinhaltet.

 

  1. Fazit

Zusammenfassend und wiederholt sst sich konstatieren, dass die Taxiunternehmer in der Landeshauptstadt Potsdam in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigenden Kosten gegenüberstanden.

 

 

 

 

 

Insbesondere die aktuelle Anhebung des Mindestlohnes auf 12,00€/h und enorme Kostenentwicklungen haben die Taxibetriebe mit angestellten Beschäftigten finanziell weiter belastet; dieser Trend wird sich zukünftig weiter fortsetzen.

 

Demnach bestehtr die Genehmigungsbehörde das Handlungserfordernis bzw. die gesetzliche Handlungspflicht, durch eine entsprechend kostendeckende Taxitarifverordnung die Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

 

 

  1. Tarifbestimmung

Im Ergebnis der summarischen und inhaltlichen Prüfungen wird der nachstehende Entwurf der neuen Taxitarife für die Neufassung der Taxitarifverordnung gemäß Anlage 1 zur Entscheidung vorgelegt.

In der nachstehenden Tabelle wird die neue Tariferhöhung der Erhöhung der letzten Tarifanpassung gegenübergestellt:

 

 

  Tarif

  2018

      ltiger

      Tarif

         (01.06.22)

          neuer

          Tarif

     01.02.2023

 

1)   Einschaltgebühr für Taxen bis 4 Fahrgäste incl. Anfahrt

 

3,80 €

 

4,20 €

 

(+10,5%)

 

4,40

 

(+4,8%)

2)   Einschaltgebühr für Taxen ab 5 Fahrgästen incl. Anfahrt

7,50

9,00 €

 

(+20%)

9,50

 

(+5,6%)

3)   Entgelte je km werktags  < 4 km

 

 von 06:00 - 22:00 Uhr  > 4 km

 

2,10 €

 

 

1,70

2,40 €

 

(+14,3%)

 

1,90 €

 

(+11,8%)

2,50 €

 

(+4,2%)

 

2,10 €

 

(+10,5%)

4)   Entgelte je km    < 4 km

 

werktags von 22:00 - 06:00 Uhr > 4 km

(sowie an Sonn- und Feiertagen)

 

2,50 €

 

 

1,90 €

2,80 €

 

(+12%)

 

2,10

 

(+10,5%)

 

2,90 €

 

(+3,6%)

 

2,30

 

(+9,5%)

 

5)   Wartezeit je Minute

 

6)   Gebühr für den vermittelten Fahrauftrag

 

0,50 €

 

 

1,00 €

0,55 €

 

(+10%)

 

1,10 €

 

(+10%)

0,60

 

(+9,1%)

 

1,10

 

7)   Gebühr für sperrige Güter, die nicht in einen Limousinenkofferraum passen

3,00 €

3,00 €

 

3,00 €

 

 

Die zu beschließende Neufassung der Taxitarifverordnung gemäß Anlage 1 beinhaltet keine inhaltliche, vielmehr wiederholt nur die Neufassung der Tarifhöhen, welche einvernehmlich mit den Taxiverbänden erzielt wurden und der aktuellen Situation angemessen ist.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 

Fazit Klima:


 

 

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Anlagen

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