Beschlussvorlage - 22/SVV/1062
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis 3012 ? FB 23 ? Regionalteam 1-4 HzE /Jugendförderung u. -arbeit für die Jahre 2021 und 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis 3012 („FB 23 –
Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. –arbeit“) im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 845.700 EUR im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung (HzE-Leistungen)
- Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis 3012 („FB 23 –
Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. –arbeit“) im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.149.500 EUR im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung (HzE-Leistungen)
Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt
- im Haushaltsjahr 2021 aus Minderaufwendungen/-auszahlungen bzw. Mehrerträgen/-einzahlungen der Geschäftsbereiche 2 und 9 und
- im Haushaltsjahr 2022 aus Minderaufwendungen/-auszahlungen bzw. Mehrerträgen/-einzahlungen des Geschäftsbereiches 1 und 2, sowie aus übertragenen Haushaltsermächtigungen (Haushaltsresten) 2021 des Geschäftsbereiches 2 und 5.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Dem FB 23 obliegt nach § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgabe in den Hilfen zur Erziehung. Diese sind kommunale Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie ihre Personensorgeberechtigten nach §§ 27ff. SGB VIII. In Potsdam nehmen aktuell mehr als 2.213 junge Menschen Hilfe zur Erziehung (weiter: HzE) in Anspruch (Auskunft erteilt durch Controlling FB23 Stand: 21.10.2022). Im Jahr 2021 nahmen ohne Beratung 2.236 junge Menschen Hilfe zur Erziehung in Anspruch. Somit ergibt sich eine Differenz von 23 junge Menschen, wobei das Jahr 2022 noch nicht abgeschlossen ist.
Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt als Sozialleistungsträger bei der Ausführung des SGB VIII die Organisations-, Personal-, Planungs- und Finanzhoheit. Im Jahr 2021 hat LHP insgesamt 47.746.201 Mio. EUR für die Leistungen aufgewendet. Die Ausweitung der Angebote in HzE sowie steigende Fälle haben zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der finanziellen Ressourcen, die aus Eigenmittel bereitgestellt werden müssen. Finanzielle Aufwendungen und Fallzahlen steigen somit tendenziell seit Jahren an.
Leistungen in HzE werden dabei primär über folgenden Unterprodukten des Deckungskreises 3012 „FB 23 - Regionalteam 1- 3 4 – Hilfe zur Erziehung (HzE) /Jugendförderung u. – arbeit“ finanziert:
3632000 – Hilfen gemäß § 16 bis § 20 SGB VIII;
3633000 – Hilfen gemäß § 27 bis § 35 SGB VIII;
3634000 – Hilfen gemäß § 41 i.V. m. § 27- 35, § 42 SGB VIII.
Anknüpfend an Berichte des Controllings des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport ist sowohl für das Jahre 2021 ein Mehrbedarf i.H.v. rd. 845.700,00 € als auch für 2022 ein Mehrbedarf i.H.v. rd. 3.149.500,00 € vorhanden. Daraus ergibt sich insgesamt für beide Jahre ein Mehrbedarf i.H.v. 3.995.200,00 €.
Haushaltsjahr 2021:
Zusätzlich zum zu beschließenden Mehrbedarf im genannten Deckungskreis (DK) 3012 wurden zur Sicherung der Liquidität bis Dezember 2021 bereits 6.586.377,86 € genehmigt, da eine Übertragung (überplanmäßiger Aufwand) in dieser Höhe bezogen auf drei hauptsächlich betroffene Produkte gemäß § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Entscheidung des Kämmerers sowie gemäß Beschluss 21/SVV/1110 möglich war.
Für den nunmehr erhöhten Bedarf in Summe von 845.700,00 €. ist gem. Haushaltssatzung ein weiterer Gremienbeschluss notwendig.
Die zusätzliche Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 über 845.700,00 € ist zur Abgrenzung periodenfremder Buchungen aus dem Haushaltsjahr 2021 zum Ausgleich der Mehrauszahlungen in 2022 (über die Übertragung der Ermächtigung bzw. Haushaltsresten) notwendig. Diese periodenfremden Buchungen belasten gegenwärtig den Deckungskreis 3012 im Haushaltsjahr 2022.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden mit der Haushaltsplanung 2020/2021 für den gesamten Deckungskreis 3012 („FB 23 – Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. –arbeit“)
- Aufwendungen in Höhe von 39.140.300,00 € eingeplant.
Zum Zeitpunkt der Vorlageneinbringung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Mittelübertragungen (ohne gebuchten überplanmäßigen Aufwand) fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:
- Aufwendungen in Höhe von 47.518.563,81 €
Nach aktuellem Berichtsstand ist jedoch zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung zum Jahresabschluss 2021 mit
- Aufwendungen in Höhe von 48.364.263,81 €. zu rechnen.
Der Betrag im Haushaltsjahr 2021 beträgt damit im genannten Leistungsbereich des Fachbereiches 23 per 21.10.2022 rd. 845.700,00 €. Zur Deckung dieses Defizits kann der Fachbereich 23 noch Mittel i.H.v. 140.000,00 € aus dem Produktkonto 2730000.5314000 heranziehen. Die restlichen 705.700,00 € müssen über verfügbare Mittel des DK 1024 im Geschäftsbereich 9 gedeckt werden.
Haushaltsjahr 2022:
Im Haushaltsjahr 2022 wurden mit der Haushaltsplanung 2022 für den gesamten Deckungskreis 3012 („FB 23 – Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. –arbeit“)
- Aufwendungen in Höhe von 47.449.800,00 € eingeplant.
Zum Zeitpunkt der Vorlageneinbringung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Mittelübertragungen fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:
- Aufwendungen in Höhe von 47.450.300,00 €
Nach aktuellem Berichtsstand ist jedoch zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung zum Jahresabschluss 2022 mit
- Aufwendungen in Höhe von 50.599.800,00 € zu rechnen.
Das gegenwärtig bestehende Defizit gemäß Fachbereichsbericht per 10/2022 beträgt damit rd. 3.149.500,00 €. Dieser Gesamtmehrbedarf kann durch Mehrerträge i.H.v. 275.769,80 € (aus den Produktkonten: 3620000.4141000, 3620000.4592730, 3660000.4141000) und durch Minderaufwendungen i.H.v. 60.000,00 € (aus Deckungskreis 2117) aus dem Haushaltsjahr 2022 innerhalb des Fachbereich 23 ausgesteuert werden. Weitere 2.813.730,20 € können anteilig durch Mehrerträge aus dem Schullastenausgleich (6110100.4131300) i.H.v. 70.468,90 € gedeckt werden. Darüber hinaus können Mittel i.H.v. 1.900.000,00 € aus allgemeinen Finanzierungsmitteln des Geschäftsbereiches 1 (Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich), sowie Mittel aus Haushaltsresten 2021 i.H.v. 268.261,30 € des Fachbereichs 24 (Deckungskreis 2400, 2404, 2405, 2407, 2409, 2412, 2414) und i.H.v. 75.000,00 € des Fachbereichs 27 (Deckungskreis 2011) herangezogen werden. Weitere 500.000,00 € können über den Geschäftsbereich 5 (Produktkonten 1112100.5291100, 1112100.5431400) aus Haushaltsresten 2021 abgedeckt werden.
Begründung der Mehrbedarfe:
Ursächlich für die erweiterten finanziellen Bedarfe in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 im Bereich HzE sind deutlich gestiegene Fallzahlen im Großteil der Hilfearten in Verbindung mit ebenfalls gestiegenen Kostensätzen der einzelnen Hilfearten. Beide Kenngrößen liegen dabei über den der Haushaltsplanung 2020/2021 sowie 2022 zugrundeliegenden Parametern, was in Konsequenz zum angezeigten Defizit führt. Ein derartiger Anstieg war dabei zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar.
Die Entwicklung ist exemplarisch der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Hilfeart | 2021 | 2022 | ||||||
Plan | Ist | Plan | Ist | |||||
Fallzahl | Kostensatz | Fallzahl | Kostensatz | Fallzahl | Kostensatz | Fallzahl | Kostensatz | |
Stationäre Hilfen §34 SGB VIII | 215 | 150 €/d | 288 | 170,20 €/d | 250 | 169 €/d | 314 | 185,51 €/d |
Hilfen nach §19 SGB VIII (Mutter/Kind) | 19 | 115 €/d | 33 | 133,48 €/d | 25 | 125 €/d | 28 | 114,56 €/d |
Flexible Hilfen §27 (2) SGB VIII | 200 | 56 €/h | 292 | 61,95 €/h | 300 | 64 €/h | 312 | 61,62 €/h |
Das offene Defizit ist gegenwärtig nur durch entsprechenden Beschluss zum vorliegenden Antrag zu decken. Die Deckung erfolgt dabei aus diversen Produkten der Geschäftsbereiche 1, 2, 5 und 9, welche Minderaufwendungen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 verzeichnen. Zusätzlich werden Mehrerträge/-einzahlungen 2022 aus dem Schullastenausgleich sowie aus allgemeinen Finanzierungsmitteln des Geschäftsbereichs 1 herangezogen.
Um im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ bis zum Jahresbeginn 2023 für das Geschäftsjahr 2022 zahlungsfähig zu bleiben ist ein Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen zwingend erforderlich. Die mit der Wahrnehmung der Hilfen beauftragten Träger haben einen Rechtsanspruch auf die Erstattung ihrer Kosten durch den Fachbereich 23 jeweils zum Ersten des Monats. Die Gewährung der Leistungen ist somit unabweisbar und unaufschiebbar. Somit ist eine Zustimmung zum entsprechenden Antrag mithin zwingend erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Aus zum Beschluss stehender Vorlage erwachsen finanzielle Mehrbedarfe im Deckungskreis 3012 i. H. v. rd. 845.700,00 € im Haushaltsjahr 2021 sowie i. H. v. rd. 3.149.500,00 € im Haushaltsjahr 2022.
Die Deckung im Haushaltsjahr 2021:
Die Deckung des sich im Haushaltsjahr 2021 ergebenen Defizits i.H.v. 845.700,00 € erfolgt dabei aus Mitteln:
- i. H. v. 140.000,00 € aus Minderaufwendungen des Geschäftsbereichs 2 sowie
- i.H.v. 705.700,00 € aus Minderaufwendungen des Geschäftsbereichs 913 (alt 912).
Die Deckung im Haushaltsjahr 2022:
Das gegenwärtig bestehende Defizit für das Haushaltsjahr 2022 beträgt rd. 3.149.500,00 €. Von diesem Gesamtmehrbedarf im Deckungskreis 3012 können rd. 335.770,00 € durch Mehrerträge (275.769,80 €) und Minderaufwendungen (60.000,00 €) aus 2022 innerhalb des Fachbereich 23 ausgesteuert werden.
Weitere 2.813.730,20 € können anteilig durch Mehrerträge aus dem Schullastenausgleich (6110100. 4131300) i.H.v. 70.468,90 € gedeckt werden.
Darüber hinaus können:
- Mittel i.H.v. 1.900.000,00 € aus dem Geschäftsbereich 1 aus Mehrerträge Schlüsselzuweisungen und nach Familienleistungsausgleich, sowie
- Mittel aus Haushaltsresten 2021 i.H.v. 268.261,30 € des Fachbereichs 24 (DK 2400, 2404, 2405, 2407, 2409, 2412, 2414) und
- i.H.v. 75.000,00 € des Fachbereichs 27 (DK 2011) herangezogen werden.
Weitere 500.000,00 € können über den Geschäftsbereich 5 (DK 1025) aus Haushaltsresten 2021 abgedeckt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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