Mitteilungsvorlage - 22/SVV/1092
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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07.12.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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zur Kenntnis
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20.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.09.2022, "Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", DS-Vorlage: 22/SVV/0725, berichtet der Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport über die Prüfung der konkreten Bundesprogramm-Fördermöglichkeiten für derzeit in der Planung befindliche Projekte der Landeshauptstadt Potsdam (LHP).
Um Städte und Gemeinden auch künftig beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus im Bereich "Sport, Jugend und Kultur" zu unterstützen, wurden vom Bund erstmals Mittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, vormals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.
Vor diesem Hintergrund wurde das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" mit Bundesmitteln in Höhe von 476 Millionen EUR geschaffen, in dem überjährige Investitionsvorhaben von Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität hinsichtlich ihrer energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert werden.
Gegenstand der Förderungen sind im Speziellen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
Die wesentlichen Inhalte des Förderprogramms setzen sich aus vielfältigen Mindestanforderungen, Nebenkriterien und zeitlichen Vorgaben zusammen:
Mindestanforderungen:
- Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes,
- umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“),
- geringe Ressourcenverbräuche („klima- und ressourcenschonendes Bauen“)
- Effizienzgebäude-Stufe 70 (Sanierungen)
- Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Ersatzneubauten und Erweiterungen, wenn diese zwingend notwendig sind
- Anforderung 2.5 „Naturgefahren am Standort“ gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
- Anforderung 2.2 „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Barrierefreiheit entsprechend Leitfaden barrierefreies Bauen des Bundes
- Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Mio. EUR liegen (Investitionsvolumen mind. 2,22 Mio. EUR)
- kommunale Eigenanteil mindestens 55 v.H., Beschluss kann bis 21. Okt. 2022 nachgereicht werden.
Nebenkriterien:
- Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit,
- begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune,
- Ableitung aus bestehenden Planungen der Kommunen wünschenswert.
Darüber hinaus möchte der Fördermittelgeber bei der Auswahl der Projekte auch noch folgende Punkte berücksichtigen:
- erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen,
- überdurchschnittliche fachliche Qualität,
- Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Zeitliche Vorgaben:
- 23. Sept. 2022 Fristende zur formlosen Anzeige der Einreichung einer Projektskizze beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium,
- 30. Sept. 2022, 24 Uhr Fristende zur Einreichung der Projektskizzen über easy-Online,
- 04. Okt. 2022 (Poststempel) Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter, ausgedruckter und unterschriebener Form beim Zuwendungsgeber und beim zuständigen Landesministerium,
- 21. Okt. 2022 (Poststempel) Fristende für Nachreichung von geforderten Unterlagen (z.B. Ratsbeschluss/Kreistagsbeschluss),
- 21. Okt. 2022 Einreichung der Stellungnahmen der Länder beim BMWSB,
- Okt./Nov.2022 Sichtung und Vorprüfung der Projektskizzen durch den Zuwendungsgeber,
- Ende Nov. 2022 Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags und Pressemitteilung des BMWSB zum Beschluss,
- ab Jan. 2023 Durchführung der Koordinierungsgespräche Erstellung der Zuwendungsanträge durch die Kommunen in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber Erteilung Zuwendungsbescheide durch das BBSR.
Der KIS hat zunächst alle im Wirtschaftsplan 2022 des KIS enthaltenen Investitionsvorhaben auf Relevanz des Förderprogramms geprüft. Parallel erfolgten durch den Geschäftsbereich 2 (GB 2) Zuarbeiten zu Projektideen. In enger Abstimmung mit dem GB 2 wurden auch diese Projekte geprüft.
Als Prüfraster wurden die v.g. Mindestanforderungen und Nebenkriterien gewählt. Unter strenger Beachtung der vom Fördermittelgeber definierten Mindestanforderungen konnten nur drei Vorhaben identifiziert werden, welche die formalen Anforderungen des Fördermittelgebers vollumfänglich erfüllen. Es handelt sich hierbei um folgende Projekte:
- Sanierung und Erweiterung der Sporthalle der Oberschule 51 (Theodor-Fontane-Oberschule, Waldstadt II), im Wirtschaftsplan des KIS enthalten,
- Umbau und zur Erweiterung der Sportschule „Friedrich Ludwig Jahn“, geplant von der ProPotsdam GmbH,
- Sanierung und Umgestaltung der Stadtteilbibliothek Am Stern.
Das Projekt Sanierung und Erweiterung der Sporthalle der Oberschule 51 hat ein Projektvolumen i.H.v. 4,6 Mio. EUR. Bei einer Bewilligung sind bei einem Fördersatz i.H.v. 45 % Fördermittel i.H.v. 2.070.000 EUR zu erwarten. Der Eigenmittelanteil beträgt 2.530.000 EUR. Diese sind im beschlossenen Wirtschaftsplan des KIS 2022 in Form von Kreditmitteln enthalten.
Das Projekt Umbau und Erweiterung der Sportschule „Friedrich Ludwig Jahn“ hat ein Projektvolumen i.H.v. 23,5 Mio. EUR. Bei einer Bewilligung kann die Maximalfördersumme i.H.v. 6 Mio. EUR erwartet werden. Der Eigenmittelanteil beträgt 17,5 Mio. EUR und wird über die ProPotsdam GmbH bereitgestellt.
Das Projekt Sanierung und Umgestaltung der Stadtteilbibliothek Am Stern hat ein Projektvolumen i.H.v. 2,7 Mio. EUR. Bei einer Bewilligung sind bei einem Fördersatz i.H.v. 45 % Fördermittel i.H.v. 1.215.000 EUR zu erwarten. Der erforderliche Eigenmittelanteil beträgt 1.485.000 EUR.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Siehe dazu die projektbezogene Darstellung der finanziellen Auswirkungen für die:
- Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51),
- Sanierung und Erweiterung der Sportschule Friedrich Ludwig Jahn (55),
- Sanierung und Erweiterung der Stadtteilbibliothek Am Stern,
in der Anlage der Beschlussvorlage DS 22/SVV/0891.