Antrag - 22/SVV/1160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)           Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen GmbH am 05.10.2022 gemäß DS-Nr. 22/SVV/0807 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

2.)           Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit b) des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion SPD    Frau Grit Schkölziger 

(2 Sitze)   Herr Daniel Keller

 

- über die Fraktion Bündnis 90/  Herr Stephan Naundorf

 Die Grünen (1 Sitz)

 

- über die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam  Frau Marlen Block

(1 Sitz)

 

-  über die Fraktion CDU    Herr Clemens Viehrig

(1 Sitz)

 

- über die Fraktion DIE aNDERE  Herr Roman Böttcher

(1 Sitz)

 

-  nach Einigung * mit der

Fraktion AfD über die Fraktion FDP  Herr Uwe Dreyer

(1 Sitz)

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

- über die Fraktion SPD                  Herr Tiemo Reimann              

- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   Herr Till Heyer Stuffer

- über die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam     1. Herr Peter Rieger

   2. Herr Dr. Lutz Henrich

-  über die Fraktion CDU                                Frau Tabea Gutschmidt

-  über die Fraktion DIE aNDERE                   n.n.

-  über die Fraktion FDP                    n.n.     
 


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 13.09.2017 (DS-Nr.: 17/SVV/0683) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH entsandt. Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH begann mit seiner Konstituierung am 27.11.2017 und endete gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH mit Beendigung der Gesellschafterversammlung am 13.06.2022, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschlossen hat. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begann, wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates endet somit 2022.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag)

 

a)   Der Oberbürgermeister in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm betrauter Beschäftigter/ betraute Beschäftigte der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

b)   Sieben Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden.

 

Der/die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind sieben Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden, soweit der Antrag der Fraktion SPD (DS 22/SVV/1144) auf Neubildung des Aufsichtsrates die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet. Zukünftig soll dann Herr Keller als Mitglied im Aufsichtsrat fungieren.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD  7 x 11/51 = 1,51 2 Sitze

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 7 x 10/51 = 1,37 1 Sitze

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam 7 x   8/51 = 1,10 1 Sitz

Fraktion CDU 7 x   6/51 = 0,82 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 7 x   6/51 = 0,82 1 Sitz

 

Fraktion AfD  7 x  3/51 =  0.41 

                 1 Sitz - Einigung oder                                                                                                                                                           Los*

Fraktion FDP  7 x   3/51 = 0.41 

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen. Dies ist in der vorliegenden Konstellation nicht relevant.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen r die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.


 

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