Mitteilungsvorlage - 22/SVV/1207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Das Onlinezugangsgesetz nennt als Zieldatum für die Digitalisierung der Bürgerdienstleistungen das Ende des Jahres 2022.

 

Der Oberbürgermeister informiert über den Stand zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Landeshauptstadt Potsdam. Deutlich wird:

 

90% der Bürgerdienstleistungen der LHP weisen den digitalen Reifegrad 1 auf. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen erreicht. Das heißt, die Leistungsbeschreibung sind  online verfügbar und das PDF steht als Download zum Ausdruck zur Verfügung. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen erreicht.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat den Impuls des Onlinezugangsgesetzes aufgenommen. Ergänzend zu den Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene wird an einem tragfähigen Fundament für Digitalisierung gearbeitet. Hierzu zählen der Aufbau von Managementwerkzeugen und Digitalisierungskompetenzen sowie der Aufbau technischer Infrastruktur und organisatorische Rahmenbedingungen.

 

Von Bedeutung und gleichzeitig hoher Komplexität ist dies in Anbetracht des breiten und heterogenen Leistungsangebots und den damit verbundenen zahlreichen Fachsoftwareanwendungen und der ausdifferenzierten IT Landschaft.

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Anlagen

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