Mitteilungsvorlage - 22/SVV/1205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2021 den Beschluss „Sicherung Musikerviertel" (DS 21/SVV/0859) gefasst. Darin ist u.a. festgelegt, dass eine Berichterstattung bis Ende des Jahres 2021 vorzusehen ist.

 

Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung „Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, hier: Prioritätenfestlegung 2022/2023" (DS 21/SVV/1121, Beschluss vom 26.01.2022), in dem diese Aufgabe zur Einstufung in Priorität 2Q festgelegt wurde, wurden personelle Kapazitäten für die vorgesehene Prüfung des geeigneten Planinstrumentariums zur Sicherung der erhaltenswerten baulichen Strukturen des Musikerviertels frühestens ab April 2022 angenommen. Mit Eintritt dieses Datums wurde jedoch ersichtlich, dass die personellen Kapazitäten (gemäß der von der SVV beschlossenen Prioritätenfestlegung) eine kontinuierliche Betreuung der Aufgabenstellung frühestens im Frühjahr 2023 ermöglichen.

 

Das Ergebnis einer Prüfung des geeigneten Planinstrumentariums zur Sicherung des Musikerviertels wird im zweiten Quartal 2023 erwartet. Bis zum 06.09.2023 soll die daraus zu erarbeitende Mitteilungsvorlage dann der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

 

Die Stadtverordneten werden gebeten, vor der Erteilung von terminierten Prüfaufträgen gemeinsam mit der Verwaltung eine realitätsnahe Terminsetzung zu vereinbaren, die die vorhandenen Personalressourcen berücksichtigt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 

Fazit Klima:


 

 

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