Antrag - 22/SVV/1128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Potsdam setzt sich dafür ein, dass Kleingartenanlagen erhalten bleiben. Zur Sicherung vorhandener Flächen werden keine städtischen Grundstücke mit Kleingärten veräußert oder für andere Zwecke bebaut.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2023/24 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 5327 Punkte, wurde unter der Nummer 9 in die „TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. Dezember 2022 der Stadtverordnetenversammlung übergeben.

 

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam (Stand August 2022):

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt sich für Erhalt und Entwicklung der Kleingartenflächen ein. Zu diesem Zweck wurde das Stadtentwicklungskonzept Kleingarten von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das regelmäßig überarbeitet wird. Darin ist ein Richtwert an Kleingartenfläche je Einwohner enthalten, es werden Ersatzflächen festgelegt und Maßnahmen zur besseren Nutzung durch die Öffentlichkeit definiert. Der im gesamten Stadtgebiet gültige Flächennutzungsplan bietet dafür die Basis. Es ist jedoch nicht möglich das gesamte Stadtgebiet zur vorbeugenden Sicherung von Kleingartenflächen zu überplanen. Nur in Einzelfällen wird dieses Vorgehen als „letztes Mittel“ angewendet. Dadurch wird verhindert, dass die Fläche gewinnbringend anders verwertet wird. Den rechtlichen Status von Vertragsverhältnissen zwischen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Pächterinnen bzw. Zwischenpächter berührt das nicht. Zur Nutzung städtischer Flächen für den Anbau von Obst oder Gemüse gibt es beim Bereich Grünflächen das Programm der essbaren Stadt.

 

Originalvorschlag:

71. Erhalt Kleingärtenanlagen

Potsdam sollte sich dafür einsetzen, dass Kleingartenanlagen erhalten bleiben. Klar sind neue Wohnungen auch wichtig, aber Erholungs- und Flächen zum Anbau von Obst und Gemüse sollten auch zukünftig in Potsdam zu finden sein. Die Flächennutzungs- und B-Pläne sollten das berücksichtigen und nicht erst „korrigiert“ werden, wenn Bauherren ihre Vorhaben anmelden. Vielleicht ließen sich auch größere Flächen für den gemeinsamen Gemüseanbau und Kooperationspartner finden, die hier Anleitung geben, zB für Schulklassen? Zur Sicherung vorhandener Kleingartenflächen werden städtische Grundstücke mit Kleingärten nicht veräußert oder umgenutzt.

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