Antrag - 03/SVV/0517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Leitlinien der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam (siehe Anlage).

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Erläuterung

Begründung:

 

Kein modernes (Dienstleistungs-) Unternehmen existiert auf Dauer ohne eine „Unternehmens-philosophie“ bzw. Leitbild, Leitlinien, Strategien, Zielen oder Visionen.

Für das Handeln des Potsdamer Jugendamtes sind diese im KJHG, im Landesausführungsgesetz des Landes Brandenburg, im 11. Jugendbericht der Bundesregierung, aber auch in den Teilplänen der Jugendhilfe als arbeitsfeldbezogene Ziele formuliert.

Da die Orientierung und Ausrichtung des Handelns der Jugendhilfe auf Grund sich verändernder ge-sellschaftlicher Rahmenbedingungen in einem mittelfristigen Zeitraum fortgeschrieben werden muss (4-5 Jahre), hielt es das Jugendamt für erforderlich, Leitlinien als Bestandteil eines Leitbildes der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam zu formulieren.

Diese bilden eine eigene „Zielhierarchieebene“ und ordnen sich wie folgt in die gesamtstädtische Strategie ein:

 

                        =>            Leitlinien der Stadt(entwicklung)

                                    (Potsdam als beispielgebende kinder- und familienfreundliche Stadt)

 

                        =>            Leitlinien der Jugendhilfe

 

                        =>            Ziele der Jugendhilfeplanung

 

                        =>            Arbeitsfeldbezogene Ziele                        

                                    (Kita, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendförderung, Vormundschaften)

 

Die Leitlinien der Potsdamer Jugendhilfe bilden die Grundlage sowohl für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung als auch für die Fortschreibung der arbeitsfeldbezogenen Ziele der Jugendhilfe in den Sozialräumen.

In der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.01.2003, einer Klausur der Verwaltung am 02.04.2003 und in den Regional- und Facharbeitskreisen der Stadt wurden diese Leitsätze grundsätzlichen jugendhilfepolitischen Handelns beraten und mit diesem Ergebnis formuliert.

Die Leitlinien der Potsdamer Jugendhilfe sind mit den Leitlinien der Stadtentwicklung der Landes-hauptstadt, die am 14.05.2003 Gegenstand der Hauptausschusssitzung waren, abgestimmt.

 

Die Anforderungen, denen Leitlinien genügen sollten, sind als Anlage beigefügt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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