Beschlussvorlage - 03/SVV/0466

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH wird geändert zwecks Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes um die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung und Wissenschaft, insbesondere der Betrieb des Nikolaisaales als Konzert- und Veranstaltungshaus der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

I. Sachverhalt

 

Die Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH (MPS) wurde zum 18.11.1991 als gemeinnütziges Unternehmen errichtet. Alleinige Gesellschafterin der MPS ist die Landeshauptstadt Potsdam. Der Gesellschaftsvertrag in der gegenwärtigen Fassung wurde zuletzt am 23.12.1992 geändert und beurkundet (s. Anlage – Originalvorlage -).

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von öffentlichen Konzertveranstaltungen, insbesondere wiederkehrenden Musikfestspielen in den Schlössern und Gärten Sanssouci, in Kirchen sowie anderen ausgewählten Konzertsälen und Orten der Stadt Potsdam und ihrer näheren Umgebung.

 

Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens wurde der MPS die Betreibung des städtischen Konzert- und Veranstaltungshauses Nikolaisaal Potsdam übertragen. Gemäß SVV - Beschluss vom 31.03.1999 (Drucksache Nr. 99/0233) wurde der Abschluss eines Betreibervertrages für den Nikolaisaal als Ergebnis des vg. Markterkundungsverfahrens mit der MPS beschlossen.

Mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Betreibung des Nikolaisaales begann das Unternehmen im Anschluss an den vg. SVV - Beschluss im April 1999.

Am 05.07.2000 beschloss die SVV (Drucksache Nr. 00/0420) einen entsprechenden Betreibervertrag, der als Entwurf der Vorlage beigefügt war. Zudem wurde die Verwaltung von der SVV ermächtigt, unter steuerlichen bzw. Aspekten der Gemeinnützigkeit ggf. noch notwendige Änderungen an dem Vertrag vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer wesentlichen wirtschaftlichen Mehrbelastung der Stadt führt. Die Eröffnung des Nikolaisaales Potsdam fand Ende August 2000 statt.

 

Bislang ist kein schriftlicher Betreibervertrag zwischen der Stadt Potsdam und der MPS geschlossen worden, da die umsatzsteuerlichen Aspekte (Vorsteuerabzug) des Nikolaisaales problematisch waren. Eine abschließende Klärung konnte erst jetzt herbeigeführt werden. Dies gilt auch für die Frage, ob durch eine Erweiterung des Unternehmensgegenstandes die Gemeinnützigkeit der GmbH gefährdet wäre (Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus). Dies ist durch eine entsprechende Gestaltung der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes/- zwecks (Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung und Wissenschaft, insbesondere der Betrieb des Nikolaisaales) im Rahmen einer Änderung des Gesellschaftsvertrages vermeidbar. Zudem darf der Anteil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der MPS die Tätigkeit der GmbH im gemeinnützigen Bereich nicht übersteigen.

 

Nach Abstimmung mit dem Finanzamt Potsdam - Stadt und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MdI), das die wesentliche Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes gemäß § 110 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Abs. 4 GO genehmigen muss, erfolgte die Überarbeitung und Neufassung des § 2 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages (siehe anliegende Synopse).

 

Anmerkung:

Es ist geplant, den Begriff Nikolaisaal in die Firma (Name) der MPS einfließen zu lassen, da gesellschaftsrechtlich vorgeschrieben ist, dass die Firma den Unternehmensgegenstand im Wesentlichen für das Publikum erkennbar machen muss.

Des Weiteren ist in Abstimmung mit dem MdI eine generelle Überarbeitung des zuletzt vor 10 Jahren geänderten  Gesellschaftsvertrages entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelungen durch die Stadtverwaltung Potsdam noch in diesem Jahr vorgesehen.

 

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 GO bedarf die Änderung des Gesellschaftszwecks eines kommunalen Unternehmens der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

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Anlagen

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