Beschlussvorlage - 22/SVV/1256
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Landeshauptstadt Potsdam im Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 5 Zentrale Verwaltung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Zentrale Verwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Herr Thomas Morgenstern-Jehia, Fachbereichsleiter E-Government, wird als Vertretungsperson der Landeshauptstadt Potsdam abberufen.
- Herr Dieter Jetschmanegg, Dezernent Zentrale Verwaltung, wird als Vertretungsperson der Landeshauptstadt Potsdam für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) benannt. Herr Dieter Jetschmanegg wird ermächtigt, im Falle seiner Abwesenheit eine Stellvertretung zu benennen.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
|
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) steht vor den Herausforderungen aller Kommunen auf dem Weg zu einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung mit einer entsprechenden IT-Infrastruktur. Sie muss Prozesse optimieren und digitalisieren sowie mit einen gestiegenen Investitions- und Fachkräftebedarf im IT-Bereich umgehen. Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen EGovernment- Gesetzes 2018 haben die Anforderungen an Komplexität gewonnen. Die LHP ist verpflichtet einen elektronischen Zugang zu ihren Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu ermöglichen und diese leicht auffindbar über einen Portalverbund anzubieten. Sie muss elektronische Bezahlmöglichkeiten bereitstellen, elektronische Rechnungslegung ermöglichen, aber auch Georeferenzierung anbieten. Der erhöhte Investitionsbedarf in die technische Infrastruktur ergibt sich auch aus den bestehenden Sicherheits-anforderungen sowie aus datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Um diese Herausforderung nicht alleinstehend, losgelöst vom Netzwerk der Kommunen Brandenburgs bewältigen zu müssen, ist die Landeshauptstadt Potsdam seit 24. September 2020 gemäß „Zweiter Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“ Mitglied des Zweckverbands Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM), welcher im April 2020 gegründet wurde.
Der Zweckverband stellt seinen Verbandsmitgliedern u.a. die Beratung in den Bereichen E-Government, IT-Strategie und IT-Sicherheit zur Verfügung. Er bietet Dienstleistungen im Bereich Aus- und Fortbildung in kommunalen Fachverfahren, Unterstützungsleistungen im Bereich Datenschutz sowie das Hosting von Fachverfahren, die Bereitstellung von IT-Schnittstellen und die Einbindung von IT-Basiskomponenten zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes an.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.08.2020 (20/SVV/0800) wurde Herr Thomas Morgenstern-Jehia, Fachbereichsleiter E-Government, als Vertretungsperson der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes benannt. Gemäß „Fünfter Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“ vom 29. März 2022 wurde ein Verbandsausschuss nach § 25 Absatz 1 Satz 1 GKGBbg gebildet – die LHP wurde in der 7. Verbandsversammlung des DIKOM am 05.07.2022 in den Verbandsausschuss gewählt und wird auch hier durch Herrn Thomas Morgenstern-Jehia vertreten.
In den vergangenen Monaten stellte sich heraus, dass die Vertretung in den Gremien des DIKOM weniger durch IT-spezifische Expertise zu begründen ist. Die Sitzungen von Verbandsausschuss und Verbandsversammlung entscheiden vornehmlich über rechtliche und haushalterische Fragestellungen des Zweckverbands.
Neben diesem Grund, wird auch in Anbetracht der hohen Bedeutung in der Zusammenarbeit DIKOM – LHP vorgeschlagen, dass Herr Dieter Jetschmanegg, Dezernent GB5 Zentrale Verwaltung, zukünftig die Vertretung der LHP in den Gremien des Zweckverbands Digitale Kommunen Brandenburg übernehmen wird. Sollte Herr Jetschmanegg an den Tagungsterminen der Gremien nicht zur Verfügung stehen, wird er ermächtigt eine Stellvertretung zu benennen.
Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung über die Vertretungsperson*en in den Gremien des Zweckverbands Digitale Kommunen Brandenburg zu beschließen, ergibt sich aus §5 der Verbandssatzung des Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg i.V.m. §19 Absatz 3 und 5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) i.V.m. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Nach Beschlussfassung wird der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam Herrn Dieter Jetschmanegg als Vertreter in den Zweckverbandsgremien des Zweckverbands Digitale Kommunen Brandenburg benennen.