Antrag - 22/SVV/1212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:


Das Rahmen- und Handlungskonzept zur „Integrationsschulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam“ vom März 2022 als Teilkonzept des Handlungskonzeptes Schulsozialarbeit von 2015 einschlilich der dafür notwendigen finanziellen Mittel.

Die konkrete Umsetzung erfolgt auf Basis des fachlichen Votums der Lenkungsgruppe Schule-Jugendhilfe. Dieses Votum enthält die Benennung von Schulstandorten, an denen Integrationsschulsozialarbeit etabliert wird, Aussagen zur Etablierung des schulübergreifend tätigen, mobilen Unterstützungs- und Beratungssystems sowie zum zeitlichen Prozess der Umsetzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, über die bisherigen vier Schuleinsatzstandorte hinaus, die weiteren Umsetzungsmöglichkeiten des Votums der Lenkungsgruppe Schule-Jugendhilfe zu prüfen.

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Erläuterung

Begründung:

Mit der insbesondere seit 2015 steigenden Anzahl an zugewanderten und geflüchteten Familien konzentrieren sich an den Potsdamer Schulen vielfache Integrationsherausforderungen. Sie reichen von hohen Bedarfen in der Konflikt- und Traumabearbeitung, des Einfindens in die Schulgemeinschaft, der Elterninformation und -einbindung bis über die Erschließung von Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten und der Unterstützung bei der Entwicklung interkultureller Strukturen.

Mit der Aufnahme geflüchteter Schüler*innen seit Frühjahr 2022 kamen neue und zusätzliche Herausforderungen hinzu. Auch in den kommenden Jahren ist zudem mit einem weiteren Zuzug vor allem geflüchteter Familien aus den Krisenregionen der Welt zu rechnen. Für eine gleichberechtigte soziale und Bildungsteilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund bedarf es integrationsspezifischer Angebote in der Jugendhilfe mit breitem Wirkungskreis an Schulen.

Als Start für das Rahmen- und Handlungskonzept zur „Integrationsschulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam“ lief im Vorfeld seit Herbst 2021 die Pilotphase, bei der Integrationsschulsozialarbeit an zwei Schulen startete und sich bewährte. Daher wurde in der Praxis die konzeptionelle Grundlage bestätigt und soll durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses für die weitere Arbeit legitimiert werden.

Die vier Schulstandorte, an denen ISSA seit 2021 stufenweise etabliert wurde, weisen einen Anteil an Schüler*innen mit Migrationshintergrund von bis zu 50% auf und stehen vor überdurchschnittlich herausfordernden Integrationsaufgaben. Es bedarf es einer Fortführung von ISSA, da diese Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen der Schulsozialarbeit und anderer Angebote nicht bewältigt werden können.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

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