Beschlussvorlage - 23/SVV/0027
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson als Stellvertretung für die Schiedsstellen Potsdam I - V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Recht und Vergabemanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Recht und Vergabemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2023
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Erläuterung
Begründung:
In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen gegenwärtig fünf reguläre Schiedsstellen, die durch eine stellvertretende Schiedsperson unterstützt werden. Die Schiedsstellen sowie die Stellvertretung sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 4 Abs.1 Schiedsstellengesetz (SchG) mit Schiedspersonen zu besetzen, die für die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts Potsdam in ihr Ehrenamt berufen werden. Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen wurden in den vergangenen Jahren in ihr Ehrenamt berufen, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl jeweils nach Beendigung der Wahlperiode oder nach Ausscheiden von Schiedspersonen erfolgen muss.
Die stellvertretende Schiedsstelle ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet und wird immer dann tätig, wenn eine reguläre Schiedsperson an der Ausübung ihres Amtes gehindert ist.
Die bisherige Inhaberin der stellvertretenden Schiedsstelle, Frau Erika Plümecke, ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.09.2022 zur Schiedsstelle Potsdam IV aufgerückt. Es besteht daher die Pflicht, die stellvertretende Schiedsstelle neu zu besetzen.
Insgesamt haben sich sieben Personen (drei Frauen, vier Männer) um die ausgeschriebene Schiedsstelle beworben. Sie erfüllen alle die formalen Voraussetzungen für die Schiedsamtstätigkeit. Mit allen wurden Kennenlerngespräche geführt. Für die Wahl durch die Stadtverordneten gibt die Verwaltung eine Empfehlung ab. Die Empfehlung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben zu Wohnsitz, Mindestalter und bestehendem Wahlrecht. Zudem werden die Erfahrungen in der Streitschlichtung, das allgemeine Auftreten sowie die Motivation für das Ehrenamt berücksichtigt. Es wird auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern als Schiedspersonen geachtet. Die regulären Schiedsstellen sind derzeit durch zwei Frauen und drei Männer besetzt. Die Empfehlung der Verwaltung ist nachfolgend begründet und auch in der im Büro der StVV einsehbaren Bewerbungsliste durch Fettdruck hervorgehoben.
In der Gesamtschau des Bewerbungsverfahrens hebt sich Frau Daniela Scherler von den anderen Bewerbenden ab. Als zertifizierte Coachin sowie als Trainerin und Beraterin besitzt sie das für die Durchführung von Schlichtungen notwendige Handwerkszeug, insbesondere im Rahmen der Konfliktbeilegung. Mit Ehrgeiz und großer Neugier erschließt sie sich dabei neue Themengebiete. Die beruflich durch sie erlebten Perspektivwechsel ermöglichen es ihr, empathisch und dennoch sachlich auf die unterschiedlichen Konfliktparteien einzugehen. Aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Situation sieht sich Frau Scherler den zeitlichen, fachlichen und bürokratischen Anforderungen an die Schiedsstellentätigkeit gewachsen.
Es wird empfohlen, Frau Daniela Scherler als stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Durch die Wahl von Frau Scherler als stellvertretende Schiedsperson wird ein paritätisches Verhältnis insbesondere in Bezug auf Geschlecht und Alter der Schiedspersonen hergestellt. Der Vorschlag ist mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Es steht der Stadtverordnetenversammlung frei, eine andere Person zu wählen.
Die vollständige Bewerbungsliste, die Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber sowie die Protokolle der Vorgespräche können von den Stadtverordneten im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden. Im Rahmen der Erörterung zur Auswahl der stellvertretenden Schiedsperson sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten. Die Öffentlichkeit ist erforderlichenfalls auszuschließen.
Hinweis:
Unter der Kurzbezeichnung „Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz“ wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage im Landtag des Landes Brandenburg eine Gesetzesnovellierung des BbgSchG behandelt. Die darin vorgesehenen Änderungen wurden zusätzlich zu den bisher geltenden Anforderungen im Rahmen der Bewerberprüfung sowie in Bezug auf das Besetzungsverfahren berücksichtigt.