Anfrage - 23/SVV/0040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ende vergangenen Jahres hat der Chef des Beteiligungsmanagements die Stadtverwaltung verlassen. Damit steht eine Neuausschreibung dieser Schlüsselstellung für die Steuerung und Beteiligung der städtischen Unternehmen an.
 

Ich frage den Oberbürgermeister

 

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Neubesetzung der Stelle der Leitung des Beteiligungsmanagements?

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