Antrag - 23/SVV/0043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die kommunale Öffentlichkeitsarbeit der LHP vor dem Hintergrund des Urteils des BGH vom 14.07.2022 auf “potsdam.de“ sowie im Amtsblatt der Stadt Potsdam in Anlehnung an das Konzept des Rathausfensters ausgeweitet werden kann.
 

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadt Crailsheim, welche auch redaktionell zu aktuellen lokalen Themen und Angelegenheiten berichtet. Die Stadt Dortmund hat ihr Portal “dortmund.de“ um einen nicht unwesentlichen redaktionellen Teil erweitert. Private Verlage haben gegen diese vermeintliche Konkurrenz geklagt. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14.07.2022 (IZR 97/21) nunmehr die Kriterien ausdifferenziert nach denen zukünftig die wettbewerbsrechtlichen Grenzen kommunaler Internetportale und redaktioneller Beiträge zu bestimmen sind. Danach kommt es nur darauf an, dass die Berichterstattung insgesamt einen presseersetzenden Gesamtcharakter hat. Einzelne Artikel können nicht mehr wegen unlauteren Wettbewerbs unterbunden werden. Potsdam bleibt gegenwärtig unter diesen neuen rechtlichen Möglichkeiten einer auch redaktionellen Öffentlichkeit- und Informationsarbeit zu den gemeindebezogenen Angelegenheiten zurück. Gerade die Krisen der letzten Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig bürgernahe Kommunikation ist und wie gut die Angebote der LHP in den sozialen Medien angenommen wurden. Es sollte in gleichem Maß auch analoge Angebote geben, wofür sich die zeitgemäße Aufwertung des Amtsblattes in zu einem Stadtblatt Potsdam anbietet. Inwiefern die Angebote auch in leichter Sprache oder in geeigneten Fremdsprachen erscheinen könnten, wäre ein zusätzlich wünschenswertes Prüfergebnis.

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Anlagen

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