Anfrage - 23/SVV/0090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (kurz EnSikuMaV) sieht vor, dass öffentliche Gebäude seit dem 1. September 2022 nur noch bis maximal 19°C beheizt werden. Flurbereiche und Lager sind nur noch frostfrei zu halten. Diese Vorgaben gelten bis Ende Februar 2023. Den Beschäftigten der LHP wurden zur Einhaltung dieser Verordnung Thermometer und Decken ausgehändigt.

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie hat sich der Krankenstand unter den Beschäftigten der LHP nach Einführung dieser Maßnahmen entwickelt?

 


 

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