Beschlussvorlage - 22/SVV/1235

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Der Masterplan Schlaatz ist als Planungsgrundlage zur Weiterentwicklung des Wohngebiets am Schlaatz und als Grundlage für die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Schlaatz“ sowie für die Umsetzung der darin empfohlenen Realisierungsmaßnahmen zu verwenden (gemäß Anlage 2).
  2. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ ist in seinem räumlichen Geltungsbereich um den Geltungsbereich des ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 150 „Am Bisamkiez“ sowie um die Käthe-Kollwitz-Siedlung zu erweitern (s. Anlage 4). Die Planungsziele dieses Bebauungsplans sind anhand der konkreten Ziele aus dem Masterplan Schlaatz zu aktualisieren (siehe Anlage 3 und Masterplan Anlage 2).
  3. Der gemäß Beschlussposition 2 zu erweiternde Bebauungsplan soll im Regelverfahren weitergeführt werden. Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt werden. Die öffentliche Auslegung ist durch einen Beteiligungs- und Mitwirkungsprozess im Schlaatz zu begleiten.
  4. r die im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Schlaatz möglichen ergänzenden Wohnungsneubauten, insbesondere des geförderten Wohnungsneubaus, soll die Landeshauptstadt ihre Möglichkeiten zur vorrangigen und unentgeltlichen Übertragung von Rand- und Splitterflächen an die ProPotsdam und die Genossenschaften ausschöpfen. Gleichzeitig sollen Abstimmungen mit den Wohnungsunternehmen geführt werden, dass notwendige Rand- und Splitterflächen, welche für soziale Infrastruktur, öffentliche Freiflächen oder Verkehrsflächen und nicht für Wohnungsbau oder Gewerbe benötigt werden, im Gegenzug an die Landeshauptstadt übertragen werden, ggf. durch den Tausch von Flächen.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimacheck/Klimaauswirkungen:

 

 

positiv

Begründung:

Projekt/Maßnahme setzt städtisches Klimakonzept um.

 

negativ

 

keine

Begründung:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zum Masterplan Schlaatz sowie dessen Umsetzung herbeizuführen.

Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Umsetzung des Masterplans und der hierfür notwendigen Grundstücksübertragungen, die Pro Potsdam und die Wohnungsgenossenschaften Rand- und Splitterflächen, die nicht für Wohnungsbau oder Gewerbe, sondern für soziale Infrastruktur, öffentliche Freiflächen oder Verkehrsflächen benötigt werden, an die Landeshauptstadt übertragen.

Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungs- und Projektsteuerungskosten an, die sich voraussichtlich auf ca. 450.000,00  belaufen. Diese Kosten werden vorbehaltlich des hier angestrebten Einsatzes von Mitteln der Städtebauförderung sowie vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung bereitgestellt. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden voraussichtlich in den Jahren 2023 bis 2025 anfallen.

Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen (Personalkosten) an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung zu erbringen sind, können gemäß § 11 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Hierbei handelt es sich um Kosten, die grundsätzlich als Personalkosten anfallen und zu keiner Haushaltsmehrbelastung durch das konkrete Planverfahren führen. Die im Fachbereich Stadtplanung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, nicht an einen Dritten übertragen werden und werden daher ebenfalls verwaltungsintern im Rahmen der laufenden Personalkosten erbracht. Die Personalaufwendungen sind durch das Haushaltsbudget gedeckt.

Realisierungskosten

Durch den Beschluss fallen unmittelbar noch keine Kosten für die Realisierung an. Dazu sind weitere konkretisierende Planungsschritte und entsprechende Beschlüsse nötig. Der Einsatz von Fördermitteln aus unterschiedlichen Programmen wird angestrebt.

Auf den Haushaltsvorbehalt sowie den Vorbehalt der Verfügbarkeit von Städtebaufördermitteln auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Folgekosten

gliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie für den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtungen (Personalkosten) angenommen. Genauere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Abschluss des Verfahrens voraussichtlich maßgebliche Auswirkungen u.a. auf den Grundbesitz der Landeshauptstadt Potsdam und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ProPotsdam (erwartete Veränderung der Ertragssituation) zu erwarten sind. Eine weitere Präzisierung der Kostenangaben hierzu ist derzeit nicht möglich.

Die Wohnungsunternehmen bzw. Grundstückseigentümer, die über Grundstücke im Plangebiet verfügen, sollen sich verpflichten, die Anwendung des der „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: „Potsdamer Baulandmodell“, Drucksache 16/SVV/0851) anzuerkennen. Die nötigen Zustimmungserklärungen werden im Laufe des weiteren Verfahren eingeholt.

Auf den Haushaltsvorbehalt sowie den Vorbehalt der Verfügbarkeit von Städtebaufördermitteln auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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