Beschlussvorlage - 23/SVV/0162
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung des Bildungsgangs Fachoberschule in der Fachrichtung Gestaltung im einjährigen Bildungsgang
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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14.02.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Am Oberstufenzentrum I Technik - Potsdam wird zum Schuljahr 2023/2024 der Bildungsgang
Fachoberschule in der Fachrichtung Gestaltung im einjährigen Bildungsgang (FOS Gestaltung)
eingerichtet.
Hinsichtlich der Aufnahme wird maximal eine 1-Zügigkeit erwartet und entsprechend als Kapazitätsgrenze festgelegt.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Gemäß § 104 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes sind Schulträger berechtigt und verpflichtet Bildungsgänge an Oberstufenzentren zu errichten, wenn ein Bedürfnis besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Mit Schreiben vom 17.11.2022 beantragt das Oberstufenzentrum I - Technik die Einrichtung des Bildungsgangs Fachoberschule in der Fachrichtung Gestaltung im einjährigen Bildungsgang.
Die Einrichtung des Bildungsganges wird durch das Oberstufenzentrum I - Technik sowie dessen Schulkonferenz hinsichtlich nachfolgend benannter Aspekte als sinnvoll erachtet und vom Schulträger befürwortet:
- Die SchülerInnen des vor zwei Jahren eingerichteten Bildungsgangs Gestaltungstechnische/r
AssistentIn erhalten damit die Möglichkeit einer Anschlussqualifizierung, die zu einem Studium berechtigt.
Das Schulprofil wird im Bereich Medien qualitativ erweitert und der Schulstandort sinnvoll ausgenutzt.
Es wird ein schulgeldfreies Angebot geschaffen, welches so auch nicht weiter im Aufsichtsbereichs des Schulamtes Brandenburg an der Havel existiert.
- Der Bekanntheitsgrad der Landeshauptstadt Potsdam als Medienstadt wird durch ein schulgeldfreies Bildungsangebot in diesem Beruf bereichert und aufgewertet.
Die Schulkonferenz des Oberstufenzentrums I - Technik hat in ihrer Sitzung am 08.11.2022 einstimmig für die Einführung dieser Berufsausbildung gestimmt.
Das zuständige Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel hat die Einrichtung dieses Bildungsganges mit Schreiben vom 13.12.2022 ausdrücklich befürwortet.
Eine Anhörung des Kreisschulbeirates hat am 22.10.2019 stattgefunden. Auch in diesem Gremium wurde die Einführung der Berufsausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin / zum Gestaltungstechnischen Assistenten einvernehmlich positiv befunden.
Für die Einrichtung von Bildungsgängen an Oberstufenzentren ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sowie die Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Beschulung im Bildungsgang staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin / staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent, die für den Schulträger entsprechend § 99 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes anteilig durch die Zurverfügungstellung von Schulanlagen, Gebäuden, Einrichtungen, Lehrmitteln und sonstigem Personal entstehen, werden durch den Schullastenausgleich des Landes (Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg - BbgFAG) abgegolten.
Finanzielle Mittel zur Anschaffung gesonderter Lehrmittel für diesen Ausbildungsberuf werden nicht beansprucht, da die Beschulung dieses Bildungsganges mittels vorhandener Ausstattung aus weiteren - am OSZ I verorteten Ausbildungsberufen und Lernangeboten - realisiert werden kann.
Die Ausbildung FOS Gestaltung soll im Rahmen der derzeitigen Kapazität des Oberstufenzentrums I - Technik umgesetzt werden. Für eine Vergrößerung oder räumliche Anpassung des Schulstandortes für berufliche Bildung sind demzufolge keine finanziellen Mittel einzuplanen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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