Antrag - 22/SVV/1089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

 

Der Oberbürgermeister der LHP wird beauftragt, die Untere Wasserbehörde vor dem

Hintergrund des Klimawandels und den möglichen Auswirkungen davon auf die

Grundwasserversorgung aufzufordern, zu prüfen, ob die vorhandenen Regelungen zur

Genehmigung und Zulassung von Brunnenbohrungen zur Gartenbewässerung anzupassen

sind.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten dreißig Jahren ist der Trend zu verminderten Niederschlägen und höheren

Temperaturen auch in Potsdam deutlich ausgeprägt.

(https://www.meteoblue.com/de/climate-change/potsdam_deutschland_2852458)

Als Folge davon steigt die jährliche Verdunstungsmenge überproportional an.

Über die Auswirkungen der Grundwasserentnahme zur privaten Gartenbewässerung ist

nichts bekannt.

Bisher können Brunnenbohrungen zur Gartenbewässerung über ein Anzeigeverfahren

zugelassen werden. Lediglich bei einer zu bewässernden Fläche von > 500 m2 ist anstelle

einer Anzeige nach § 46 WHG, ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1

WHG zu stellen. Hierfür sind zusätzlich zu den o.g. Unterlagen Angaben zur Fördermenge

(m3 /d; m3 /a) sowie zur Beschreibung des Vorhabens zu übermitteln.

Eine mögliche Anpassung bestünde z.B. darin, unabhängig von der zu bewässernden Fläche

die Förderleistung der Brunnenpumpe zu begrenzen und/oder die jährlich geförderten

Wassermengen über einen geeigneten Zähler nachzuweisen und zu registrieren.

Auf der Grundlage dieser Daten kann dann über weitere Maßnahmen entschieden werden.
 

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Anlagen

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