Beschlussvorlage - 22/SVV/1234
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 177 "Am Wiesenrand/Am Lehnitzsee/Am Rehweg/Heinrich-Heine-Weg" (OT Neu Fahrland) der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2023
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01.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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07.02.2023
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21.02.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Neu Fahrland
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Vorberatung
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15.02.2023
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimacheck/Klimaauswirkungen:
x | positiv | Begründung: Maßnahme/Projekt setzt städtisches Klimakonzept um. |
| negativ | |
| keine |
- Begründung für den Erlass der Veränderungssperre
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 02.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 177 “Am Wiesenrand/Am Lehnitzsee/Am Rehweg/Heinrich-Heine-Weg“ (OT Neu Fahrland) gefasst.
Ziel der Planung ist die Sicherung der Verkehrsflächen für den Ausbau der Tramtrasse im Abschnitt zwischen der Nordbrücke der Insel Neu Fahrland und dem Kreuzungsbereich Am Wiesenrand (B2)/Am Lehnitzsee/Am Rehweg. Im Zusammenhang mit verkehrlichen Neuorganisation der Bundesstraße 2 sind zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur verkehrlichen Anbindung der Grundstücke westlich und östlich der Straße Am Wiesenrand zu schaffen. Weiter sollen planungsrechtliche Festlegungen zu den angrenzenden Grundstücken unter Berücksichtigung der künftigen Trassenführung der Tramtrasse nach Krampnitz und deren Auswirkungen auf die angrenzenden Nutzungen getroffen werden. Der Geltungsbereich bezieht im Osten die Flächen bis zur Verbindung Am Lehnitzsee – Heinrich-Heine-Weg mit ein, da ein Ausbau dieses Weges im Zuge der geplanten Veränderung des Straßennetzes vorgesehen ist.
Der Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre ist der Bauvorbescheidsantrag (Az: 03991-2021-20) für die Nutzungsänderung für Wohnzwecke als Gästehaus vom Landhaus Adlon.
Gemäß § 15 (1) BauGB kann die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ausgesetzt werden, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der (Bebauungs-) Planung durch das Vorhaben wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht würde.
Da das Vorhaben den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 177 “Am Wiesenrand/Am Lehnitzsee/Am Rehweg/Heinrich-Heine-Weg“ (OT Neu Fahrland) entgegensteht, wurde die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der beantragten Vorhaben für 12 Monate, beginnend mit der Zustellung der Bescheide, zurückgestellt.
Mit dem städtebaulichen Instrument einer Veränderungssperre können grundlegende Veränderungen verhindert werden, die der Umsetzung der Planungsziele entgegenstehen. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans erlassen werden. So werden die laufenden Planungen zur Straßenerweiterung für die Straßenbahnverlängerung und die verkehrliche Anbindung gesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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300,9 kB
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