Antrag - 22/SVV/1265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Jahr 2024 zusätzliche Sonntagsöffnungs­zeiten der Stadt- und Landesbibliothek nach dem in der Mitteilungsvorlage 22/SVV/1066 vorgeschlagenen Modell Sonntagsöffnung mit einer Veranstaltungsagentur und mit Wachschutz zu organisieren.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr sind zusätzlich in den Haushalt des Geschäftsbereiches 2 einzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Mai 2023 über den Sachstand informiert werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit dem Beschluss 21/SVV/1363 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung (SVV) die Verwaltung mit der Prüfung zusätzlicher Sonntagsöffnungszeiten der Stadt- und Landesbibliothek (SLB). Nunmehr liegt das Prüfergebnis vor (22/SVV/1066).

 

Demnach ist es möglich, die Bibliothek ohne Inanspruchnahme der städtischen Beschäftigten sonntags zu öffnen und dabei ein Veranstaltungsprogramm anzubieten. Dafür entstehen Kosten von ca. 100.000 Euro pro Jahr.

 

Die Öffnung am Sonntagnnte die Bibliothek weiter aufwerten und ist insbesondere für Familien sehr attraktiv. Dennoch ist diese Idee in den Planungen für den Haushalt 2023/24 bislang nicht berücksichtigt worden. Die Bibliotheksgesellschaft hat diese falsche Schwerpunktsetzung bereits öffentlich als nicht nachhaltig gedacht kritisiert (PNN vom 02.12.2022).

 

In den Haushaltseckwerten sind viele hunderttausende Euro vorgesehen, um Machbarkeitsstudien und Gutachten für Projekte zu beauftragen, die völlig unausgegoren und in den nächsten Jahren gar nicht umsetzbar sind. Auf der anderen Seite fehlen die Mittel für die schnelle Umsetzung von Ideen, die eine große Akzeptanz in der SVV, der Fachverwaltung und der Bevölkerung genießen und mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand einen großen Nutzen versprechen.

 

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Anlagen

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