Anfrage - 23/SVV/0121
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf für eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Dörschel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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01.03.2023
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Beschlussvorschlag
Derzeit subventioniert die Stadt die Bestattungen in Potsdam ausweislich der letzten Haushaltssatzungen mit mehreren hunderttausend Euro bzw. bis zu einer Millionen Euro. Dies kann in Zeiten, in denen die Stadt Einsparungen für dringende Aufgaben und Vorhaben einsparen muss, nicht sinnvoll sein, da die kostendeckende Friedhofsgebühren mit Ausnahme eines Teiles sozial bedürftiger Hinterbliebener in der Regel durch die Erben problemlos finanziert werden können, sei es aus dem Vermächtnis der Verstorbenen, sei es aus eigenen Mitteln.
Eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung ist vor diesem Hintergrund bereits seit etwa einem Jahr in Arbeit.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wann ist mit der Vorlage des Satzungsentwurfs zur Anpassung der Friedhofsgebührensatzung mit dem Ziel, die Friedhofsgebühren an den Finanzbedarf anzupassen, so schnell wie möglich wirksam werden zu lassen, zu rechnen?
In der Friedhofsgebührensatzung werden Gebühren für die Leistungen des Friedhofs sowie des Krematoriums geregelt.
Nicht alle Kosten dürfen in die Gebührenkalkulation einbezogen werden so z.B. Kosten
- für den grünpolitischen Wert der Friedhöfe
- für die Pflege und Unterhaltung der über 6000 Kriegs- und Ehrengräber im Stadtgebiet
Die Verwaltung geht nach derzeitigem Bearbeitungsstand davon aus, dass der Satzungsentwurf spätestens nach der Sommerpause der SVV vorgelegt werden kann.
Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft unf Umwelt