Anfrage - 23/SVV/0121

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Derzeit subventioniert die Stadt die Bestattungen in Potsdam ausweislich der letzten Haushaltssatzungen mit mehreren hunderttausend Euro bzw. bis zu einer Millionen Euro. Dies kann in Zeiten, in denen die Stadt Einsparungen für dringende Aufgaben und Vorhaben einsparen muss, nicht sinnvoll sein, da die kostendeckende Friedhofsgebühren mit Ausnahme eines Teiles sozial bedürftiger Hinterbliebener in der Regel durch die Erben problemlos finanziert werden können, sei es aus dem Vermächtnis der Verstorbenen, sei es aus eigenen Mitteln.

 

Eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung ist vor diesem Hintergrund bereits seit etwa einem Jahr in Arbeit.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann ist mit der Vorlage des Satzungsentwurfs zur Anpassung der Friedhofsgebührensatzung mit dem Ziel, die Friedhofsgebühren an den Finanzbedarf anzupassen, so schnell wie möglich wirksam werden zu lassen, zu rechnen?

 

In der Friedhofsgebührensatzung werden Gebühren für die Leistungen des Friedhofs sowie des Krematoriums geregelt.

Nicht alle Kosten dürfen in die Gebührenkalkulation einbezogen werden so z.B. Kosten

-          r den gnpolitischen Wert der Friedhöfe

-          r die Pflege und Unterhaltung der über 6000 Kriegs- und Ehrengräber im Stadtgebiet

 

Die Verwaltung geht nach derzeitigem Bearbeitungsstand davon aus, dass der Satzungsentwurf spätestens nach der Sommerpause der SVV vorgelegt werden kann.

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft unf Umwelt


 

Reduzieren

Erläuterung


 

Loading...