Anfrage - 23/SVV/0122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit dem Beschluss 21/SVV/0857 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die ehemalige Deponiefläche zwischen Kirschallee und Habichtweg auf ihre Tauglichkeit als neue Sportfläche für den Potsdamer Norden zu prüfen.

 

Dazu frage ich:

 

Welche Resultate hat diese Prüfung bislang erbracht?

 

Überprüft wurde die ehemalige Deponiefläche am Habichtweg in Bornstedt, die eine Gesamtfläche von 22.563 m² aufweist und sich in eine ca. 11.700 m² Gartenfläche und ca. 10.800 m² Deponiefläche (Deponiekörper) aufteilt. Die beauftrage Firma M&P Group präsentierte am 21.02.23 das Gutachten zur Gefährdungsabschätzung.

Im Ergebnis der Proben des Oberbodens der „Gartenfläche“ wurde keine Gefährdung im Pfad Boden Mensch festgestellt. Auch die Grundwasserproben wiesen keine Überschreitungen der Prüfwerte auf. 

 

Der untersuchte „Deponiekörper“, eine ehemalige Kiesgrube, die über einen längeren Zeitraum mit Bauschutt verfüllt wurde, weist ein Volumen von bis zu 89.000 m³ aus, mit einer maximalen Länge von 120m x 80m Breite und ca. 6 - 7 m Höhe, bezogen auf die umliegenden Flächen. Mittels durchgeführter Schürfungen wurden Altlasten wie Bauschutt, Kalksandstein, Beton, Estrich, Metalle, Kunststoffe, vereinzelte Asbestzement und Teerpappen gefunden. Die Untersuchungen weisen jedoch auch hier keine Gefährdung im Pfad Boden Mensch und Grundwasser aus. 

Alle Teiluntersuchungen führten zu einem positiven Ergebnis. Es wurden seitens der Firma M&P Group keine Gefahrenabwehrmaßnahmen empfohlen oder anderweitige Restriktionen aufgezeigt.

 

r die Errichtung eines wettkampffähigen Großsportplatzes (105m x 68m) bedürfte es gemäß erster Einschätzung des Fachbereichs Stadtplanung jedoch aufwändiger Vorarbeiten, um durch Modellierung des Geländes ein ausreichend großes Planum herzustellen.  

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Eignung der Deponie für eine Sportnutzung im Zuge des Gutachtens ausschließlich in Bezug auf die Gefährdungsabschätzung durch die Ablagerungen geprüft wurde. Das weitere Vorgehen wird derzeit abgestimmt.

 

 

 

 

Zuständigkeit: GB Bildung, Kultur, Jugend und Sport

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