Mitteilungsvorlage - 00/SVV/0893

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Vierter Bericht über den Realisierungsstand von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

Seit der letzten Berichterstattung mit Stand vom 31.03.2000 haben sich keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich des Realisierungsstandes von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Eingriffsvorhaben, die aus der verbindlichen Bauleitplanung resultieren, ergeben.

Lediglich im  Bereich des Entwicklungsgebietes Bornstedter Feld  ist eine signifikante  Erhöhung  des Eingriffsumfanges zu verzeichnen; gleichzeitig wird durch die fortschreitenden Arbeiten am BUGA - Park, der als Ausgleichs-  und  Ersatzflächenpool  für das gesamte  Entwicklungsgebiet  dient  (B-Plan  81),  der entsprechende Kompensationsbedarf mehr als ausgeglichen.

Nach Rückbau der BUGA - Anlagen im Park wird für das Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld insgesamt bis zur vollständigen Realisierung aller Eingriffsvorhaben vorerst ein „Ökoplus" zu verbuchen sein.

Übersicht: Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld

 

B-Plan

Bezeichnung

Eingriffsvorhaben

externe Kompensation

40

Kaserne Kirschallee

teilrealisiert

teilrealisiert

42/1

Kaserne Pappelallee

teilrealisiert

teilrealisiert

42/2

Kaserne Pappelallee

teilrealisiert

teilrealisiert

42/3

Kaserne Pappelallee

teilrealisiert

teilrealisiert

55

Angermannsiedlung

teilrealisiert

teilrealisiert

59

Lazarett Voltaireweg

teilrealisiert

teilrealisiert

66A

Gartenstadt

teilrealisiert

teilrealisiert

80/1

Biosphäre

teilrealisiert

teilrealisiert

 

Auch für das Entwicklungsgebiet Babelsberg wird eine zeitnahe Kompensation der dort geplanten Eingriffsvorhaben angestrebt. Für beide Entwicklungsgebiete liegt dazu jeweils eine Eingriffs- /Ausgleichskonzeption vor, mit deren Hilfe eine Gesamtbilanzierung für alle Bauleitpläne des Gebietes ermöglicht wird. Aufgrund zahlreicher Änderungen und Konkretisierungen der verbindlichen Bauleitplanung sind diese Gesamtbilanzierungen regelmäßig fortzuschreiben. Gegenwärtig werden beide Eingriffs- /Ausgleichskonzeptionen entsprechend der aktuellen Planungsstände durch die Entwicklungsträger überarbeitet.

Wie bereits im dritten Bericht dargestellt, ergibt sich bei Auswertung der Realisierungsstände aller im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung stehenden Eingriffsvorhaben und deren Kompensationserfordernisse, dass nach wie vor einer ca. 50%igen vollständigen und einer ca. 30%igen teilweisen Umsetzung der Eingriffsvorhaben Kompensationsleistungen von rund 30% „realisiert" und 40% "teilrealisiert" gegenüberstehen. Tendenziell ist aufgrund der günstigen Umsetzungsbedingungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Entwicklungsgebieten eine deutliche Reduzierung des Nachlaufs der Eingriffskompensation zu erwarten.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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