Mitteilungsvorlage - 00/SVV/0991

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 1.11.2000 erging der Auftrag an die Verwaltung, entsprechend dem Antrag DS 00/0566 bis zur StVV-Sitzung im Dezember 2000 ein Verkehrskonzept für Touristenbusse zu erstellen.

Der Antragbegründung entsprechend besteht die Aufgabe, die Nutzung von belasteten Wohngebietsstraßen für die Touristenbusdurchfahrt zu beschränken bzw. völlig zu verbieten.

Der Auftrag kann inhaltlich im vorgegebenen Zeitrahmen nicht sachgerecht ausgeführt werden. Dazu gibt es gegenwärtig folgenden Sachstand:

 

1. Vorliegende Erkenntnisse

Durch die Verwaltung (Wirtschaftsförderungsamt) ist in den vergangenen 2 Jahren ein Touristenbuskonzept erarbeitet worden, Es hatte als Zielstellung die Schaffung von Voraussetzungen für die Förderung des Touristenbusverkehrs, somit ganz allgemein des Tourismus, in Potsdam. Das Buskonzept wurde nach Stellungnahme der zuständigen Ämter als Arbeitsgrundlage bestätigt und beinhaltet vor allem

-       die Erstellung einer Nachfrageprognose 2010,

-       die Ausweisung der Hauptfahrrouten (Touristische Ringlinie) und

-       die Ausweisung der Parkmöglichkeiten sowie von speziellen Touristenbusaus- und -einstiegshaltestellen in der Innenstadt einschließlich zugehöriger Gestaltungsvorschläge.

 

Das Touristenbuskonzept ist somit von der Zielstellung und seinem Herangehen her kein restriktives Konzept, welches Überlegungen gegen die Nutzung von Nebennetzstraßen generell und besonders in touristisch interessanten aber zugleich verkehrlich und stadträumlich problematischen Wohngebieten beinhalten sollte.

 

Inhaltliche Struktur der Bearbeitung

Eine generelle Aussage des gegenwärtig in Überarbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplanes Potsdam (VEP) zum Thema Belastung der Wohngebiete stellt die Grundlage für die inhaltliche Bearbeitung eines Konzeptes zur Durchfahrtsregulierung von Wohngebietsstraßen dar. Ausgehend von dem Ansatz, dass Zielvorgaben für den Schwerlastverkehr allgemein, den Touristenbusverkehr eingeschlossen, im Verkehrsentwicklungsplan erfolgen, ist nach bestimmten Kriterien die Prüfung der belasteten Konfliktbereiche durchzuführen. Das kann als Schlussfolgerung aus dem VEP für die Folgezeit von der Aufgabe her, das gesamte Stadtgebiet zu umfassen, nur über die Abarbeitung eines aus dem Verkehrsentwicklungsplan sich ergebenden Umsetzungsbausteines erfolgen.

Die konfliktträchtigen, belasteten, Bereiche der Stadt müssen somit ermittelt und hinsichtlich der

-       Größe der Durchfahrtsbelastung

-       Einschränkungsmöglichkeit der Straße infolge Tragfähigkeit und Geometrie (Fahrbahn, Nebenanlagen, Gebäudeabstände und

-            Luftschadstoff- und Lärmbelastung geprüft werden.

Mit dem zuständigen Dienststellen (vor allem der Straßenverkehrsbehörde) ist das mögliche verkehrsrechtliche Instrumentarium (Tonnenbegrenzung, Ausschluss von Fahrzeugarten, Fahrverbote, Einbahnstraßenregelung, Tempo-30-Bereich) und die baulichen Möglichkeiten der Untersetzung dieser Instrumentarien (Gestaltung von Anschlüssen und Einfahrten, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen) zu prüfen und festzulegen. Für jede Straße ist somit, wenn Handlungsbedarf gegeben ist, eine temporäre (wenn zum Beispiel die Tragfähigkeit der Fahrbahn nur zeitweilig eingeschränkt und sonst kein Sperrungsgrund gegeben ist) bzw. langzeitige Empfehlung zur Umsetzung der Maßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrsrechtlichen Eingriffe sind jedoch nicht nur in Abhängigkeit von der Problemlage der betreffenden Wohngebiete, sondern auch von den gesamttouristischen Interessen der Stadt zu sehen und mit den Routen zu den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten abzustimmen.

Diese Ergebnisse könnten dem bestehenden Touristenbuskonzept angefügt werden oder als eigenständiges Teilverkehrskonzept zur baulich-verkehrsrechtlichen Umsetzung zur Verfügung stehen.

3. Kapazität und Perspektiven

Aus den Darlegungen ergibt sich die zeitliche Einordnung der Bearbeitung prinzipiell erst nach Fertigstellung und Beschlussfassung des Verkehrsentwicklungsplanes, etwa frühestens im Jahr 2001. Voraussetzung ist die entsprechende Finanzierung der Untersuchung, die durch ein externes Planungsbüro 2001 zu leisten wäre.

 

Eine Bearbeitung durch die Verwaltung scheitert infolge der engen Personalsituation, für deren Verbesserung auf Grund der vorgegebenen Entwicklung (Umsetzung Sozialplan 2000) gegenwärtig keine Perspektive erkennbar ist.

Die Personalkapazität ist gegenwärtig und 2001 vor allem für die Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes und eines neuen Nahverkehrsplanes einzusetzen.

Die kurzfristige Beauftragung eines Planungsbüros ist aus Haushaltsgründen ebenfalls gegenwärtig nicht absehbar.

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Erläuterung

 

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