Mitteilungsvorlage - 00/SVV/0991
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrskonzept für Touristenbusse in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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18.12.2000
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur
Kenntnis:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
am 1.11.2000 erging der Auftrag an die Verwaltung, entsprechend
dem Antrag DS 00/0566 bis zur StVV-Sitzung im Dezember 2000 ein Verkehrskonzept
für Touristenbusse
zu erstellen.
Der Antragbegründung entsprechend besteht die
Aufgabe, die Nutzung von belasteten Wohngebietsstraßen für die
Touristenbusdurchfahrt zu beschränken bzw. völlig zu verbieten.
Der Auftrag kann
inhaltlich im vorgegebenen Zeitrahmen nicht sachgerecht ausgeführt werden. Dazu gibt es gegenwärtig
folgenden Sachstand:
1. Vorliegende
Erkenntnisse
Durch die Verwaltung
(Wirtschaftsförderungsamt) ist in den vergangenen 2 Jahren ein Touristenbuskonzept
erarbeitet worden, Es hatte als Zielstellung die Schaffung von Voraussetzungen
für die
Förderung des Touristenbusverkehrs, somit ganz allgemein des Tourismus, in
Potsdam. Das Buskonzept wurde nach Stellungnahme
der zuständigen Ämter als Arbeitsgrundlage bestätigt und beinhaltet vor allem
-
die Erstellung einer Nachfrageprognose 2010,
-
die Ausweisung der Hauptfahrrouten (Touristische Ringlinie) und
-
die Ausweisung der Parkmöglichkeiten sowie
von speziellen Touristenbusaus- und -einstiegshaltestellen in der Innenstadt
einschließlich zugehöriger Gestaltungsvorschläge.
Das Touristenbuskonzept ist somit von der
Zielstellung und seinem Herangehen her kein restriktives Konzept,
welches Überlegungen gegen die Nutzung von Nebennetzstraßen generell und
besonders in touristisch interessanten aber zugleich verkehrlich und
stadträumlich problematischen Wohngebieten beinhalten sollte.
Inhaltliche Struktur der Bearbeitung
Eine generelle Aussage des
gegenwärtig in Überarbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplanes Potsdam
(VEP) zum Thema Belastung der Wohngebiete stellt die Grundlage für die
inhaltliche Bearbeitung eines Konzeptes zur Durchfahrtsregulierung
von Wohngebietsstraßen dar. Ausgehend von dem Ansatz, dass
Zielvorgaben für den Schwerlastverkehr allgemein, den Touristenbusverkehr
eingeschlossen, im Verkehrsentwicklungsplan erfolgen, ist nach bestimmten
Kriterien die Prüfung der belasteten Konfliktbereiche
durchzuführen. Das kann als Schlussfolgerung aus dem VEP für
die Folgezeit von der Aufgabe her, das gesamte Stadtgebiet zu umfassen, nur
über die Abarbeitung eines aus dem Verkehrsentwicklungsplan sich
ergebenden Umsetzungsbausteines erfolgen.
Die konfliktträchtigen, belasteten, Bereiche
der Stadt müssen somit ermittelt und hinsichtlich der
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Größe der Durchfahrtsbelastung
-
Einschränkungsmöglichkeit der Straße infolge
Tragfähigkeit und Geometrie (Fahrbahn, Nebenanlagen, Gebäudeabstände
und
- Luftschadstoff- und Lärmbelastung geprüft werden.
Mit dem zuständigen Dienststellen (vor allem
der Straßenverkehrsbehörde) ist das mögliche verkehrsrechtliche
Instrumentarium (Tonnenbegrenzung, Ausschluss von Fahrzeugarten, Fahrverbote, Einbahnstraßenregelung,
Tempo-30-Bereich) und die baulichen Möglichkeiten der Untersetzung dieser Instrumentarien
(Gestaltung von Anschlüssen und Einfahrten, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen) zu
prüfen und festzulegen. Für jede Straße ist somit, wenn
Handlungsbedarf gegeben ist, eine temporäre (wenn zum Beispiel die
Tragfähigkeit der Fahrbahn nur zeitweilig eingeschränkt und sonst kein
Sperrungsgrund gegeben ist) bzw.
langzeitige Empfehlung zur Umsetzung der Maßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrsrechtlichen Eingriffe sind jedoch nicht
nur in Abhängigkeit von der Problemlage der betreffenden Wohngebiete, sondern auch von den gesamttouristischen
Interessen der Stadt zu sehen und mit
den Routen zu den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten abzustimmen.
Diese Ergebnisse könnten dem bestehenden
Touristenbuskonzept angefügt werden oder als eigenständiges
Teilverkehrskonzept zur baulich-verkehrsrechtlichen Umsetzung zur Verfügung
stehen.
3.
Kapazität und Perspektiven
Aus den Darlegungen ergibt sich die zeitliche
Einordnung der Bearbeitung prinzipiell erst nach
Fertigstellung und Beschlussfassung des Verkehrsentwicklungsplanes, etwa
frühestens im Jahr 2001. Voraussetzung ist die entsprechende
Finanzierung der Untersuchung, die durch ein externes Planungsbüro 2001
zu leisten wäre.
Eine Bearbeitung durch die Verwaltung
scheitert infolge der engen Personalsituation, für deren Verbesserung
auf Grund der vorgegebenen Entwicklung (Umsetzung Sozialplan 2000) gegenwärtig keine
Perspektive erkennbar ist.
Die Personalkapazität ist
gegenwärtig und 2001 vor allem für die Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes
und eines neuen Nahverkehrsplanes einzusetzen.
Die kurzfristige Beauftragung eines
Planungsbüros ist aus Haushaltsgründen ebenfalls gegenwärtig nicht
absehbar.