Beschlussvorlage - 23/SVV/0156

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-2 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Bergviertel“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 141-2 ist die vorliegende sdtebaulich-landschaftsplanerische Masterplanung „Bergviertel Potsdam Krampnitz“ gemäß DS 22/SVV/0238.
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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Projekt/Maßnahme setzt städtische Klimakonzepte um.

 

 

 

Begründung:

 

In einem Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklungsziele Bebauungspläne aufzustellen. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden.

 

r den Teilbereich des neuen Stadtquartiers Krampnitz südlich der Ketziner Straße soll der Bebauungsplan Nr. 141-2 „Entwicklungsbereich Krampnitz Bergviertel“ aufgestellt werden.

 

Grundlage für die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die sdtebaulich-landschaftsplanerische Masterplanung „Bergviertel Potsdam Krampnitz“ gemäß DS 22/SVV/0238.

 

here Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Krampnitz.

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Anlagen

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