Beschlussvorlage - 23/SVV/0157
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 141-5A-1 "Entwicklungsbereich Krampnitz - Bundesstraße 2" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.03.2023
| |||
|
03.05.2023
| |||
|
08.05.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Fahrland
|
Vorberatung
|
|
|
22.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Neu Fahrland
|
Vorberatung
|
|
|
22.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
|
Vorberatung
|
|
|
18.04.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ wird für den Bereich der Bundesstraße 2 geändert.
- Der Bebauungsplan Nr. 141-5A-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Bundesstraße 2“ einschließlich der Erweiterung des Geltungsbereichs ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 141-5A-1 ist die vorliegende Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2 (Anlage 3)
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
Projekt/Maßnahme setzt städtische Klimakonzepte um.
|
Begründung:
In Folge dessen ist der Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ erstellt worden. Der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Bebauungsplan ist am 06.03.2019 (DS 19/SVV/0050) gefasst worden, bekanntgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam, Jahrgang 30, Nr. 6 vom 02.05.2019.
In den nachfolgenden Konkretisierungen der Erschließungsplanung, insbesondere den Anforderungen an eine leistungsfähige Anbindung des neuen Stadtquartiers durch ÖPNV mit Straßenbahn und Bus auch als Umsteigepunkt, mussten die Knotenkonfigurationen für die Anbindungen der Planstraßen 1 und A angepasst und optimiert werden. Mit der nunmehr vorliegenden Planung kann das Stadtquartier Krampnitz sowohl für den MIV als auch den ÖPNV leistungsfähig über die Planstraßen A und 1 an die Bundesstraße 2 angebunden werden. Die vorliegende Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2 weicht insofern von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 141-5A ab, dass in den Randbereichen Teilflächen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-5A, sondern im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ liegen (schraffierte Flächen).
Die damit verbundenen Aufweitungen dienen einer separaten Busspur und der Ergänzung des Radweges und damit insbesondere der Optimierung des ÖPNV und des Radverkehrs.
Aus diesem aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Bereich der Bundesstraße 2 ein Änderungsverfahren zum geltenden Bebauungsplan Nr. 141-5A " Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ durchzuführen.
Der Bebauungsplan Nr. 141-5A-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Bundesstraße 2“ einschließlich der Erweiterung des Geltungsbereichs ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 141-5A-1 ist die vorliegende Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2.
Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
210,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|