Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0170
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines neuen Integrationskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Beauftragte für Migration und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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01.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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zur Kenntnis
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28.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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29.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Ab sofort startet ein Beteiligungsprozess zur Erarbeitung einer Neuauflage des Integrationskonzeptes der LHP. Das letzte Konzept wurde von der damaligen Beauftragten für Migration und Integration Magdolna Grasnick unter breiter Beteiligung erarbeitet und von der SVV für 2016 bis 2020 beschlossen. Die neue Beauftragte ist nun seit einem Jahr im Amt und hat in dieser Zeit die notwendigen Netzwerke für einen Beteiligungsprozess aufgebaut, um diesen jetzt anzustoßen.
Kurze Projektbeschreibung:
Geplant ist ein Beteiligungsprozess mit ausgewählten Akteur*innen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Angefragt werden relevante Entscheidungsträger*innen aus den einschlägigen Fachbereichen zu den konkreten Fragstellungen, sowie interessierte Fraktionär*innen. Darüber hinaus werden themenbezogen NGOs eingeladen, vor allem Multiplikator*innen aus migrantischen Selbstvertretungen und Organisationen sowie Expert*innen aus der Beratungspraxis. Grundsätzlich wird eine hohe Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund angestrebt, sowohl aus der Zivilgesellschaft, als auch aus der Verwaltung selbst.
Die Themen strecken sich über voraussichtlich 5 Handlungsfelder: Vielfalt in der Verwaltung, Wohnen, Arbeit, Bildung, Stadtgesellschaft. Querschnittsthemen sind Anti-Rassismus, Partizipation und Gender. Damit soll gewährleistet werden, dass innerhalb der Handlungsfelder stets darauf geachtet wird, dass das oberstes Ziel ist, Diskriminierung und Chancenungleichheit aufgrund verschiedener Identitätskategorien entgegenzuwirken. In der Bestandsaufnahme (2021) zum letzten Integrationskonzept heißt es, dass „das Thema Rassismus nicht im Integrationskonzept behandelt wurde. Es sollte in einem künftigen Integrationskonzept dringend aufgenommen werden.“
Die Organisation der Termine übernimmt die Beauftragte für Migration und Integration mit bürointerner Unterstützung. Geplant sind pro Handlungsfeld zwei bis drei Termine über das gesamte Jahr hinweg. Voraussichtlich werden diese jeweils am Montag oder Mittwoch am späten Nachmittag stattfinden, wobei auf den Sitzungskalender geachtet wird. Ein Auftakt ist in Präsenz geplant, das Format der weiteren Sitzungen kann dann ggf. besprochen werden.
Zu den Sitzungen werden die Themen von der Beauftragten bereits vorbereitet. Aus dem Kreis der Eingeladenen können aber dennoch weitere Themenwünsche mitgebracht werden.
Über die Handlungsfeld-bezogenen Arbeitsgruppen hinaus wird ein Lenkungsgremium besetzt, dass sich ebenfalls regelmäßig austauschen soll. Die Idee hierbei ist es, sowohl den Prozess übergeordnet zu beobachten, als auch im Nachgang die Steuerung, Umsetzung, Evaluierung, etc. zu begleiten.
Das neue Integrationskonzept setzt sich zum Ziel, möglichst prägnant und wirkungsvoll zu sein. Angestrebt wird eine übergeordnete Strategie, klare Ziele und wirkungsvolle Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen in einem dem Konzept anhängenden Maßnahmenkatalog als verbindliche Instrumente dazu dienen, die Strategie der LHP nachhaltig und bedarfsorientiert zu verfolgen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen ausnahmslos mit Verantwortlichkeiten versehen und ggf. mit Budget untersetzt sein, um umgesetzt werden zu können. Die entsprechenden Ziele müssen klar definiert, messbar und terminiert sein (hierzu orientieren wir uns am Konzept der SMART-Ziele).
Zum weiteren Vorgehen:
Eine Projektverfügung wird zeitnah erstellt und eingereicht, wenn die Absprachen mit den GBs und Fraktionen abgeschlossen sind. Bis Ende März werden die Informationen und Einladungen an alle Akteur*innen verschickt. Im Laufe des Prozesses können natürlich weitere Akteur*innen hinzukommen. Ggf. können sich auch noch weitere Arbeitsgruppen bilden. Die AG-Phase ist grundsätzlich von März bis Oktober geplant, dabei wird auf die Ferienzeiten geachtet. Ziel ist es, das fertige Konzept in der SVV Sitzung im Januar 2024 beschließen zu lassen. In der Zwischenzeit wird im GSWI sowie der AG Asyl und beim Migrantenbeirat regelmäßig zum Stand des Prozesses informiert.
Die Beauftragte für Migration und Integration freut sich auf eine engagierte Beteiligung.
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Der Start des Beteiligungsprozesses verursacht keine finanziellen Auswirkungen.