Anfrage - 23/SVV/0115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Rahmen des Begleitbeschlusses zur Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“ ist der Oberbürgermeister u.a. beauftragt zu prüfen, „ob die Entsiegelung der Kanalflächen im Rahmen von Ersatzmaßnahmen umgesetzt und finanziert werden könnte.“ In der SVV sollte Ende 2022 ein erster Zwischenbericht zu u.a. diesen Prüfergebnissen gegeben werden. In der Beschlussvorlage zur Rahmenplanung „Stadtraum Am Kanal“ sind die Ergebnisse dieser Prüfung jedoch nicht angesprochen worden.

 

Es wäre sinnvoll, vor allem zu prüfen, ob beim Start der Umsetzung der Maßnahmen zur Wiedergewinnung des Stadtkanals der Einsatz von Mitteln aus Ersatzmaßahmen einen Beitrag zur Finanzierung der Wiedergewinnung leisten kann. Dies erscheint plausibel, sofern der Beitrag zur Entsiegelung dauerhaft ist. Eine vorfristige Umsetzung der Entsiegelung, die ein Provisorium schaffen würde, ist hingegen, anders als in dem Begleitbeschluss formuliert, nicht sinnvoll.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der Stand bzw. die Ergebnisse der Prüfung, ob die Entsiegelung der Kanalflächen im Rahmen von Ersatzmaßnahmen finanziert werden könnte?

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