Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0174
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Pro Potsdam gGmbH - Übernahme der Trägerschaft des Bürgertreffs Neu Fahrland und Beratungs- und Unterstützungsangebote in Bornstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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01.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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zur Kenntnis
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15.03.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Neu Fahrland
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zur Kenntnis
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22.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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zur Kenntnis
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23.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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28.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Entsprechend Beschluss DS 19/SVV/0300 vom 03.04.2019 zur Gründung der Sozialen Stadt ProPotsdam gGmbH als Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH informiert der Oberbürgermeister zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch die Sozialen Stadt ProPotsdam gGmbH (SSPP).
Mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2022 hat die ProPotsdam GmbH die Aufgaben der SSPP in nachfolgenden Punkten angepasst:
1. Übernahme der Trägerschaft des Bürgerhauses Neu Fahrland (Anlage 1)
Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat sich mit Beschluss DS 22/SVV/0503 vom 29.06.2022 dafür ausgesprochen, dass die SSPP die Trägerschaft des Bürgerhauses Neu Fahrland übernimmt und dafür Sorge trägt, das Ehrenamt im Ortsteil Neu Fahrland wiederaufzubauen.
Der Beschluss des Ortsbeirates Neu Fahrland wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration ausgearbeitet, um die Weiterführung von Begegnungsangeboten im Ortsteil sicherzustellen.
Anlass war die Bekanntgabe des Kultur- und Sportclubs Neu Fahrland (KSC2000) e.V., ab 2023 nicht mehr als Träger zur Verfügung stehen zu können. Langfristiges Ziel der Übernahme der Trägerschaft durch die SSPP ist es, eine im Ortsteil angesiedelte, ehrenamtlich getragene Struktur, beispielsweise in Form eines Ortsteilvereins. zu schaffen, der wieder als lokaler Träger agieren kann.
2. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mieterinnen und Mieter in Bornstedt (Anlage 2)
Die SSPP plant im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam im bestehenden sowie noch zu errichtenden geförderten Wohnungsneubau im Bornstedter Feld soziale Angebote für die Mieter*innen schaffen.
In erster Linie sollen Beratungs- und Unterstützungsangebote umgesetzt werden, außerdem Angebote für gemeinschaftliche Aktivitäten wie kochen und selbstorganisierte Nachbarschaftstreffen. Die Angebote der SSPP werden allen Anwohnenden offenstehen, unabhängig davon, ob sie Mieterinnen oder Mieter der ProPotsdam sind. Die SSPP hat mit dem Träger des Stadtteilladens Bornstedt eine enge Zusammenarbeit vereinbart.
Es ist ein Umzug des Stadtteilladens Bornstedt vom derzeitigen Standort (Georg-Hermann-Allee 27) in größere Räumlichkeiten in Vorbereitung, die dann gemeinsam mit der SSPP genutzt werden sollen. Aber auch ohne eine Anmietung dieser Räume sind perspektivisch auch an anderer Stelle in Bornstedt Angebote der SSPP für Begegnungsarbeit möglich. Die Angebote sollen in Kooperation und Ergänzung zur Arbeit des Stadtteilladens Bornstedt stattfinden.
Eine Kooperation des freien Trägers mitMachen e.V. als Vertretung der Trägergemeinschaft aus den Vereinen mitMachen e.V, StadtrandELFen e.V. und der Stadtteil Initiative Bornstedt e.V. mit der SSPP im Stadtteil Bornstedt stellt einen großen Mehrwert in der Bewältigung verschiedener Aufgaben in der Begegnungsarbeit für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend der gemeinsamen Absichtserklärung dar. Ziel ist es, eine effektive Ressourcenbündelung z.B. für Miet- und Personalkosten bei Deckung dringend notwendiger Raumbedarfe im Stadtteilladen zu bewirken.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zu Pkt. 1 – Bürgertreff Neu Fahrland
Aufstockung der Zuwendung an Soziale Stadt gGmbH ab 01.01.2023
bisher € 19.000 ab 2023 € 50.500 Erhöhung € 31.500
Der zusätzliche Aufwand begründet sich in erhöhten Personal- und Sachkosten u.a. durch den Einsatz von Fachpersonal zum Aufbau und zur Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen im Ortsteil, allgemeiner Verwaltungskosten wie Öffentlichkeitsarbeit sowie erhöhter Mietnebenkosten (Energiekostensteigerung).
zu Pkt. 2 – Stadtteilladen Bornstedt
Aufstockung der Zuwendung Trägergemeinschaft Bornstedt – lt. Absichtserklärung
bisher € 178.980 ab 2023 € 214.000 Erhöhung € 35.020
Der zusätzliche Aufwand begründet sich in erhöhten Miet- und Mietnebenkosten.
Die vorgenannten Mehraufwendungen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2023/2024 ff. Sie stehen insofern bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung unter Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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169,1 kB
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