Beschlussvorlage - 23/SVV/0187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auf der Grundlage des § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung werden die in der Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Wahlperiode 19.08.2023 18.08.2028 aufgenommen.


 

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) endet in der Mitte des Jahres 2023. Für die neue nfjährige Amtszeit bis Mitte 2028 ist durch die Stadtverordnetenversammlung eine Vorschlagsliste gemäß § 28 VwGO zu beschließen. Die Vorschlagsliste ist bis zum 10.03.2023 beim OVG einzureichen.

 

Die Vorschlagsliste wurde durch den Hauptausschuss am 18.01.2023 beraten und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss empfohlen. In der Sitzung der Stadtverordneten vom 25.01.2023 wurde die Liste mit Stimmenmehrheit beschlossen (siehe 23/SVV/0022). Versehentlich wurde jedoch vergessen, das Mehrheitsverhältnis genau zu erfassen und zu dokumentieren. Für den Beschluss ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stadtverordneten, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl erforderlich.

 

Die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist in der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2023 zu wiederholen. Das Mehrheitsverhältnis ist genau zu erfassen und zu dokumentieren. Es ist darauf zu achten, dass für die beschlossene Liste die gesetzlich vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit erreicht wird.

 

Zu den sonstigen Voraussetzungen wird auf die Beschlussvorlage zur Drucksache Nummer 23/SVV/0022 verwiesen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam.
 

 

 


 

 

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Anlagen

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