Antrag - 23/SVV/0102
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung beantragt gem. § 13 Nr. 4 der Geschäftsordnung die Aufnahme der Beschlussvorlage 22/SVV/0704 in die Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2023, da die Behandlung der Vorlage keinen Aufschub duldet.
Erläuterung
Begründung:
Die Vorlage 22/SVV/0704 wurde in der Septembersitzung zur Beratung in den Finanzausschuss und den Hauptausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 21.12.2022 die Vorlage in Hinblick auf die Einladung des Oberbürgermeisters vom 09.12.2022 an den Vorsitzenden des Stiftungsrates, Herrn Dr. Wöhlert, in die Sitzung des Hauptausschusses am 14.12.2022 oder 18.01.2023 zu kommen, nach Beratung und Abstimmung mehrheitlich zurückgestellt.
Herr Staatssekretär Dr. Wöhlert, Die Linke, sagte Anfang Januar 2023 sein Kommen endgültig ab.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 18.01.2023 wurde die Vorlage nach Diskussion zurückgestellt. Am 20.01.2023 teilte ein Sprecher der SPSG mit, dass nun aktiv und konsequent die Einführung eines Parkeintritts geprüft wird.
Die Behandlung der Vorlage duldet keinen Aufschub mehr. Die Stadtverordnetenversammlung kann die Behandlung der Vorlage wieder an sich ziehen, auch bei fehlenden Voten der Ausschüsse.
Die antragstellende Fraktion sieht die Gefahr, dass ein weiteres Pokern nicht zu einem geringeren Anteil der Stadt Potsdam an den Pflegekosten der Parks zu deren eintrittsfreier Offenhaltung führen wird. Das Verhandlungsmandat des Oberbürgermeisters ist durch die fehlende vorsorgliche Einstellung der Mittel in den Haushalt für die Jahre ab 2024 geschwächt, zumal die Positionen der Stifter und des Stiftungsrates bekannt und mehrfach schriftlich bestätigt wurden.
Der Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 soll in der auf diese Sitzung der SVV folgenden Sitzung im März eingebracht werden. Wenn die Vorlage 22/SS/0704 nicht beschlossen wird, kann der Oberbürgermeister die voraussichtlichen Kosten für Verhandlungen über die Weiterführung der Vereinbarung mit der SPSG nicht im Haushaltsentwurf berücksichtigen.