Anfrage - 23/SVV/0225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Gesprächen mit Bürgern mit Mobilitätseinschränkungen erklärten diese, dass sowohl in Bussen als auch Straßenbahnen eine Mitnahme aufgrund der Verwendung eines vierrädrigen Elektrorollstuhls, kommentarlos verwehrt wurde.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Aus welchem Grund, wird Personen mit einer Mobilitätseinschränkung die Mitnahme bei Verwendung eines Elektrorollstuhls verwehrt?


 

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