Anfrage - 23/SVV/0218
Grunddaten
- Betreff:
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Wohnsituation in der Zeppelinstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Uwe Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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01.03.2023
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Beschlussvorschlag
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Wie wird sichergestellt, dass Bewohner*innen des Standortes Zeppelinstr. 7-10 schrittweise, bis spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Sanierungsmaßnahmen gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, wieder wohnungsähnlich bzw. in eigenen Wohnungen untergebracht werden?
Ein Freizug der angemieteten Übergangswohnungen in der Zeppelinstraße 7-10 muss bis zum 30.06.2023 erfolgen, da diese danach saniert werden. Aufgrund der derzeitigen Belegungs- und Zugangssituation sind freie Plätze in Übergangswohnungen und Wohnungsverbünden nur im Einzelfall vorhanden. Eine Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner aus der Zeppelinstraße muss daher auch in Gemeinschaftsunterkünften ohne wohnungsähnlichen Standard erfolgen. Wo genau zum Zeitpunkt des Freizugs freie Plätze zur Verfügung stehen werden, kann zum heutigen Zeitpunkt, 3 Monate vor dem Wechsel der Unterkunft, nicht abschließend vorhergesagt werden.
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verfolgt auch weiterhin das Ziel, so viele Geflüchtete wie möglich in Wohnungen bzw. wohnungsähnlich unterzubringen. Die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zur wohnungsähnlichen Unterbringung ist jedoch auf Grund der Zugangssituation seit dem Beginn des Ukrainekriegs nicht kurzfristig umsetzbar. Um zusätzliche Geflüchtete sowie Personen aus lediglich vorübergehend nutzbaren Wohnungen wie in der Zeppelinstraße weiter unterbringen zu können, werden daher eine Reihe von zusätzlichen Standorten für Gemeinschaftsunterkünfte geprüft. Zusätzlich dazu werden Wohnungsgesellschaften in Potsdam aktiv angeschrieben, um zusätzliche Übergangswohnungen anzumieten.
Zuständigkeit: GB Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit