Beschlussvorlage - 03/SVV/0584

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark am 06.12.1996 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung bzgl. der Übertragung von Aufgaben der Agrarverwaltung auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Förderung sowie der Produktion für die in der Stadt ansässigen Landwirtschaftsbetriebe (DS 96/0675) zum frühest möglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadt Potsdam ist per Gesetz untere Landwirtschaftsbehörde (ULB).

 

Durch den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung (DS 96/0675) wurde 1997 die Teilaufgabe der ULB „Betreuung der Betriebe auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Förderung und Produktion“ an den Landkreis Potsdam-Mittelmark übergeben. Der Abschluss dieser Vereinbarung erfolgte unter dem Gesichtspunkt, bei einer relativ geringen Zahl von Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus im Stadtgebiet Personal und Finanzmittel so effektiv wie  möglich einzusetzen.

 

Die Kosten zur Finanzierung der Verwaltungsvereinbarung sind jedoch in den Jahren seit 1997 ständig gestiegen, obwohl die Anzahl der Betriebe im heutigen Stadtgebiet und auch die Anzahl der Anträge relativ konstant geblieben sind und die Durchführung der Aufgaben beim Landkreis Potsdam-Mittelmark auf 1 Mitarbeiter (Stellenwert IVb) konzentriert ist.

 

Jahr

Anzahl Anträge

(für verschiedene Förderprogramme)

Kosten

(Euro)

Zeitaufwand für Bearbeitung

(Arbeitstage/Jahr)

Erläuterungen

1997

116

23.670,31

222,95

 

1998

116

24.048,40

226,46

 

1999

101

27.357,99

194,48

 

2000

  64

37.556,66

266,98

 

2001

118

37.816,10

268,58

 

2002

  89

29.515,94

209,76

Verlagerung der Zuständigkeit für einige Förderprogramme

 

Unter Berücksichtigung weiterer tariflicher und betrieblicher Entwicklungen ist für die Zukunft eine weitere Kostensteigerung und Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit zu erwarten.

 

Eine weitere Durchführung der Aufgaben durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark widerspricht damit dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung, nur solche Aufgaben an Dritte zu vergeben, die aus wirtschaftlichen oder fachlichen Gründen nicht selbst durchgeführt werden können.

 

Daneben hat sich auch die Betreuungssituation für die Potsdamer Landwirtschaftsbetriebe mehrfach verschlechtert, nachdem 1999 der Betriebssitz der Außenstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark von Potsdam nach Werder verlegt wurde und seit 2001 die Besetzung der Außenstelle nur noch an einzelnen Tagen bzw. nach Vorabstimmung gewährleistet wird. Dies führte bereits mehrfach zu berechtigten Klagen der Landwirte und auch Kritik aus dem politischen Raum.

 

Mit der Durchführung der Aufgaben der Agrarverwaltung in eigener Verantwortung eröffnet sich für die Stadt Potsdam neben der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit (Wiedereinrichtung des Sitzes der unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Stadtverwaltung) auch die Möglichkeit einer entsprechenden Einflussnahme auf die Tätigkeit der Agrarbetriebe im Stadtgebiet und bietet, vor allem unter den neuen Zielsetzungen und Bedingungen der EU-Agrarreform ab 2005, die Chance der verstärkten Einbeziehung der Agrarbetriebe in die gesamtstädtischen Entwicklungsprozesse (Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz, Tourismus, Naherholung).

 

Vor diesem Hintergrund erscheint die Kündigung der Verwaltungsvereinbarung bereits bei der heutigen Größe und Landwirtschaftsstruktur des Stadtgebietes geboten.

 

Mit der Gemeindegebietsreform wird sich das wirtschaftliche Missverhältnis noch weiter verschärfen, da die Erweiterung des Stadtterritoriums zu einer Verdopplung der Anzahl der Betriebe und einer Vervierfachung der bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen im Stadtgebiet führt. Neben den bisher in der Stadt Potsdam ansässigen Familienbetrieben kommen erstmals auch landwirtschaftliche Großbetriebe dazu, deren Betreuung auf Grund der Flächengrößen und Tierbestände eine erheblich höhere Antragszahl und damit verbundenen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand bedeutet. Die Kosten der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark werden dabei mindestens auf das Zwei- bis Dreifache ansteigen.

 

Aus diesem Grund soll die Vereinbarung nun zum frühest möglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

 

Der Kostenaufwand für die erforderlichen strukturellen und haushaltstechnischen Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung wird aus den Mitteln gedeckt, die bisher zur Deckung der Personalkosten zzgl. 20% Sach- und Gemeinkosten an den Landkreis Potsdam-Mittelmark gezahlt wurden (Haushaltstelle 36000.67200 – Erstattung an Behörden). Diese Haushaltsstelle wird dann aufgelöst. Mit dem Sachkostenanteil wird der Bereich auf dem Wege der inneren Verrechnung belastet, die Personalkosten dem Personalkostenbudget des Bereiches 333 zugeordnet.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

JA

Die Kündigung der Verwaltungsvereinbarung und zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben der Agrarverwaltung in der Stadtverwaltung gestalten sich insgesamt kostenneutral.

 

Die bisher jährlich auf der Grundlage der jeweiligen Abrechnungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Bereich 333 geplanten und eingestellten Haushaltsmittel „Erstattung an Behörden“ verbleiben zukünftig in der Stadtverwaltung selbst. Sie dienen als Personalkosten (Sammelnachweis 4) und Sachkosten für die erforderliche Wahrnehmung der Pflichtaufgaben der unteren Landwirtschaftsbehörde.

Loading...