Beschlussvorlage - 03/SVV/0584
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der kreisfreien Stadt Potsdam und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark bzgl. der Übertragung von Aufgaben der Agrarverwaltung auf dem Gebiet der Landwirtschaftlichen Förderung sowie der Produktion für die in der Stadt ansässigen Landwirtschaftsbetriebe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
- Einreicher*:
- Riebau, Ulrike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
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03.09.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark am
06.12.1996 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung bzgl. der Übertragung von
Aufgaben der Agrarverwaltung auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Förderung
sowie der Produktion für die in der Stadt ansässigen Landwirtschaftsbetriebe
(DS 96/0675) zum frühest möglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Erläuterung
Begründung:
Die Stadt Potsdam ist per Gesetz untere
Landwirtschaftsbehörde (ULB).
Durch den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
(DS 96/0675) wurde 1997 die Teilaufgabe der ULB „Betreuung der Betriebe
auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Förderung und Produktion“ an den
Landkreis Potsdam-Mittelmark übergeben. Der Abschluss dieser Vereinbarung
erfolgte unter dem Gesichtspunkt, bei einer relativ geringen Zahl von Betrieben
der Landwirtschaft und des Gartenbaus im Stadtgebiet Personal und Finanzmittel
so effektiv wie möglich
einzusetzen.
Die Kosten zur Finanzierung der Verwaltungsvereinbarung sind
jedoch in den Jahren seit 1997 ständig gestiegen, obwohl die Anzahl der
Betriebe im heutigen Stadtgebiet und auch die Anzahl der Anträge relativ
konstant geblieben sind und die Durchführung der Aufgaben beim Landkreis
Potsdam-Mittelmark auf 1 Mitarbeiter (Stellenwert IVb) konzentriert ist.
Jahr |
Anzahl Anträge (für verschiedene Förderprogramme) |
Kosten (Euro) |
Zeitaufwand für Bearbeitung (Arbeitstage/Jahr) |
Erläuterungen |
1997 |
116 |
23.670,31 |
222,95 |
|
1998 |
116 |
24.048,40 |
226,46 |
|
1999 |
101 |
27.357,99 |
194,48 |
|
2000 |
64 |
37.556,66 |
266,98 |
|
2001 |
118 |
37.816,10 |
268,58 |
|
2002 |
89 |
29.515,94 |
209,76 |
Verlagerung
der Zuständigkeit für einige Förderprogramme |
Unter Berücksichtigung weiterer tariflicher und
betrieblicher Entwicklungen ist für die Zukunft eine weitere Kostensteigerung
und Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit zu erwarten.
Eine weitere Durchführung der Aufgaben durch den Landkreis
Potsdam-Mittelmark widerspricht damit dem Grundsatz der kommunalen
Selbstverwaltung, nur solche Aufgaben an Dritte zu vergeben, die aus
wirtschaftlichen oder fachlichen Gründen nicht selbst durchgeführt werden
können.
Daneben hat sich auch die Betreuungssituation für die Potsdamer Landwirtschaftsbetriebe mehrfach verschlechtert, nachdem 1999 der Betriebssitz der Außenstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark von Potsdam nach Werder verlegt wurde und seit 2001 die Besetzung der Außenstelle nur noch an einzelnen Tagen bzw. nach Vorabstimmung gewährleistet wird. Dies führte bereits mehrfach zu berechtigten Klagen der Landwirte und auch Kritik aus dem politischen Raum.
Mit der Durchführung der Aufgaben der Agrarverwaltung in
eigener Verantwortung eröffnet sich für die Stadt Potsdam neben der
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit
(Wiedereinrichtung des Sitzes der unteren Landwirtschaftsbehörde bei der
Stadtverwaltung) auch die Möglichkeit einer entsprechenden Einflussnahme auf
die Tätigkeit der Agrarbetriebe im Stadtgebiet und bietet, vor allem unter den
neuen Zielsetzungen und Bedingungen der EU-Agrarreform ab 2005, die Chance der
verstärkten Einbeziehung der Agrarbetriebe in die
gesamtstädtischen Entwicklungsprozesse (Landschaftspflege, Natur- und
Umweltschutz, Tourismus, Naherholung).
Vor diesem Hintergrund erscheint die Kündigung der
Verwaltungsvereinbarung bereits bei der heutigen Größe und Landwirtschaftsstruktur
des Stadtgebietes geboten.
Mit der Gemeindegebietsreform wird sich das wirtschaftliche Missverhältnis noch weiter verschärfen, da die Erweiterung des Stadtterritoriums zu einer Verdopplung der Anzahl der Betriebe und einer Vervierfachung der bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen im Stadtgebiet führt. Neben den bisher in der Stadt Potsdam ansässigen Familienbetrieben kommen erstmals auch landwirtschaftliche Großbetriebe dazu, deren Betreuung auf Grund der Flächengrößen und Tierbestände eine erheblich höhere Antragszahl und damit verbundenen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand bedeutet. Die Kosten der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark werden dabei mindestens auf das Zwei- bis Dreifache ansteigen.
Aus diesem Grund soll die Vereinbarung nun zum frühest
möglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
Der Kostenaufwand für die
erforderlichen strukturellen und haushaltstechnischen Veränderungen innerhalb
der Stadtverwaltung wird aus den Mitteln gedeckt, die bisher zur Deckung der
Personalkosten zzgl. 20% Sach- und Gemeinkosten an den Landkreis
Potsdam-Mittelmark gezahlt wurden (Haushaltstelle 36000.67200 – Erstattung an
Behörden). Diese Haushaltsstelle wird dann aufgelöst. Mit dem Sachkostenanteil
wird der Bereich auf dem Wege der inneren Verrechnung belastet, die
Personalkosten dem Personalkostenbudget des Bereiches 333 zugeordnet.
Fazit finanzielle Auswirkungen
JA
Die Kündigung der Verwaltungsvereinbarung und zukünftige
Wahrnehmung der Aufgaben der Agrarverwaltung in der Stadtverwaltung gestalten
sich insgesamt kostenneutral.
Die
bisher jährlich auf der Grundlage der jeweiligen Abrechnungen des Landkreises
Potsdam-Mittelmark im Bereich 333 geplanten und eingestellten Haushaltsmittel
„Erstattung an Behörden“ verbleiben zukünftig in der Stadtverwaltung selbst.
Sie dienen als Personalkosten (Sammelnachweis 4) und Sachkosten für die
erforderliche Wahrnehmung der Pflichtaufgaben der unteren
Landwirtschaftsbehörde.