Beschlussvorlage - 23/SVV/0203
Grunddaten
- Betreff:
-
Generalmietverträge für das Sonderbauprogramm der ProPotsdam GmbH ? Standorte Gluckstraße, Patrizierweg, Wieselkiez
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Generalmietverträge mit der ProPotsdam GmbH über die Anmietung der folgenden 3 Neubauvorhaben zu schließen:
Vorhaben | Anzahl der Wohnungen | Wohnfläche | Anfängliche Netto-kaltmiete / Jahr | Mietzweck |
Gluckstraße 14480 Potsdam | 21 | 1.728,00 m² | 243.648,- Euro | Soziale Zwecke |
Patrizierweg 14480 Potsdam | 35 | 3.298,61 m² | 625.220,- Euro | Soziale Zwecke |
Wieselkiez | 50 | 4.247,75 m² | 680.490,- Euro | Soziale Zwecke |
Die Verträge umfassen folgende wesentliche Regelungen:
- Mietgegenstand sind die o.g. 3 Liegenschaften mit insgesamt 106 Wohnungen auf einer Wohnfläche von insgesamt 9.274,36 m² sowie allen Neben- und Freiflächen.
- Alle Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz mit einer Laufzeit von 25 Jahren.
- Die Wohnungen werden durch die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration, in öffentlich-rechtlicher Nutzung an Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg überlassen.
- Die berechnete anfängliche Nettokaltmiete (NKM) beträgt für alle drei Vorhaben zusammen 1.549.358,- EUR / Jahr zzgl. Nebenkosten; die Nettokaltmiete steigt jährlich um 2 %.
- Die Mietverträge treten mit Übergabe der Wohnungen, frühestens beginnend ab dem 4. Quartal 2023, in Kraft und ist auf den Bindungszeitraum (25 Jahre) begrenzt.
Zur Gewährleistung einer Nutzung der Mietobjekte für soziale Zwecke wird zu Gunsten der Landeshauptstadt Potsdam jeweils beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt und in den jeweiligen Grundbüchern an rangbereiter Stelle eingetragen.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
positiv negativ keine
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Gemäß § 1 (2) a) der Vereinbarung zum Potsdamer Aktionsplan für Bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt vom 15.12.2022 (DS 22/SVV/1019 vom 7.12.2022) wird das Wohnungsneubauprogramm von 2.500 Wohnungen trotz der erheblich erschwerten Rahmenbedingungen durch hohe Bau- und Finanzierungskosten bis 2027 fortgeführt. Enthalten sind auch bis zu 450 Wohnungen des Sonderwohnungsbauprogramms für soziale Zwecke, die nach aktuellem Planungsstand an acht Standorten kurzfristig errichtet und an die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) vermietet werden sollen.
Die Gluckstraße und der Patrizierweg im Stadtteil Am Stern sowie der Wieselkiez im Stadtteil Schlaatz mit 21, 35 und 50 Wohnungen sind drei dieser acht Bauvorhaben. Die Finanzierung der Bauvorhaben soll unter Nutzung von Wohnbauförderdarlehen und Förderzuschüssen des Landes Brandenburg erfolgen. Notwendige Abweichungen zu den Bestimmungen der entsprechenden Förderrichtlinie wurden zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL), der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Landeshauptstadt Potsdam und der ProPotsdam GmbH abgestimmt und vereinbart.
Eine kurzfristige Genehmigung der Förderanträge und der Mittelabruf wurde durch den Fördergeber in Verbindung mit Vorliegen eines unterschriebenen Generalmietvertrags in Aussicht gestellt.
Im Zusammenhang mit der Gewährung von Förderdarlehen und -zuschüssen unterliegen alle Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Wohnungen werden durch den Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in einem öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnis an Bedarfsgruppen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg überlassen.
Die Mietverträge werden nach den zwischen der ProPotsdam GmbH und der Landeshauptstadt Potsdam ausgehandelten einheitlichen Regelungen für die insgesamt drei Vorhaben des Sonderbauprogramms abgeschlossen, für die aktuell Anträge auf Wohnraumförderung gestellt wurden.
Die Laufzeit der Verträge ist auf jeweils 25 Jahre ab Fertigstellung begrenzt. Dies entspricht dem Bindungszeitraum der Wohnraumförderung.
Die Landeshauptstadt Potsdam wird Generalmieterin und trägt den auf Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen der beantragten Wohnraumförderung bzw. Förderzusagen der ILB vereinbarten Mietzins (Mietpreisbindung). Für die Gluckstraße wird eine Nettokaltmiete von 11,75 € pro m² Wohnfläche zzgl. Nebenkosten berechnet. Im Patrizierweg beträgt die die Nettokaltmiete 15,80 € pro m² Wohnfläche zzgl. Nebenkosten. Die Nettokaltmiete im Wieselkiez beläuft sich auf 13,35 € pro m² Wohnfläche zzgl. Nebenkosten.
Ohne die Gewährung der Wohnraumförderung würde die durch die Landeshauptstadt Potsdam zu tragende Nettokaltmiete erheblich höher ausfallen und deutlich über als 20,- € pro m² liegen.
Die Landeshauptstadt Potsdam stellt als Generalmieterin die Einhaltung der der festgelegten Maßgaben hinsichtlich der Mietpreis- und Belegungsbindungen aus dem jeweiligen Fördervertrag sicher. Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich damit auch, alle geförderten Wohnungen nur zweckbestimmt zur Wohnnutzung zu überlassen.
Die Wohnungen werden durch den Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration durch Ausübung eines Besetzungsrechts an alle Haushaltstypen vergeben, für die die Landeshauptstadt Potsdam zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung zuständig und verantwortlich ist. Diese Haushalte entsprechen den genannten Zielgruppen des § 2 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG).
Für die Betreuung der untergebrachten Haushalte in den geförderten Wohnungen wird ein sozialer Träger durch die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt, der unter anderem die Einhaltung der Rechte und Pflichten zum vertragsgemäßen Gebrauch durch die Bewohnerschaft sicherstellt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die drei Standorte Patrizierweg, Wieselkiez und Gluckstraße des Sonderbauprogramms umfassen insgesamt 106 Wohnungen mit bis zu 591 Plätzen. Diese Plätze sind zur Umsetzung der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung - Unterbringung von Geflüchteten (LAufnG) sowie von Wohnungslosen (OBG) kalkuliert.
Dementsprechend werden die Aufwendungen für Mieten und Nebenkosten auf die Produkte 31450 und 31550 verteilt. Zur Refinanzierung der Aufwendungen werden Erträge aus Benutzungsgebühren und im Fall der Unterbringung von Geflüchteten auch die Kostenerstattungen des Landes herangezogen.
Derzeit ist mit einer HH-Belastung für das Haushaltjahr 2023 von 81.900 Euro für die Anmietung der Wohnungen auszugehen.
Objekt | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Patrizierweg | 0 | 178.200 | 712.500 | 715.700 | 725.000 |
Wieselkiez | 198.200 | 792.700 | 796.000 | 806.300 | 809.800 |
Gluckstraße | 72.400 | 289.300 | 290.500 | 294.200 | 295.400 |
Aufwand | 270.600 | 1.260.200 | 1.799.000 | 1.816.200 | 1.830.200 |
Patrizierweg | 0 | 165.400 | 661.500 | 662.800 | 666.500 |
Wieselkiez | 147.300 | 905.700 | 907.000 | 911.100 | 912.500 |
Gluckstraße | 41.400 | 280.000 | 280.500 | 281.900 | 282.400 |
Ertrag | 188.700 | 1.351.100 | 1.849.000 | 1.855.800 | 1.861.400 |
Ergebnis | - 81.900 | 90.900 | 50.000 | 39.600 | 31.200 |
Nicht berücksichtigt sind zudem Kosten für die Betreuung der Personen in den Wohnverbünden. Hier können Kosten derzeit noch nicht kalkuliert werden.
Die Aufwendungen und die Erträge sind nicht Bestanteil der neuen Haushaltsplanung 2023 / 2024 und sind dementsprechend noch zu ergänzen.
Auf Grund der vorläufigen Haushaltsdurchführung besteht ein Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,6 kB
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