Beschlussvorlage - 03/SVV/0579
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 86 "Tornow/Küssel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Strache, Tel. 2519
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.09.2003
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Erläuterung
Anlage
1
Begründung
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage
1: Kurzeinführung (3 Seiten)
- Anlage 2: Bebauungsplan mit Begründung und Auszug aus dem
grünordnerischen Fachbeitrag (66 Seiten) – siehe Originalvorlage
Darstellung
der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 26.01.2000 die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 86 „Tornow/Küssel“ beschlossen. Als die wesentlichen
Planungsziele sind im Aufstellungsbeschluss festgelegt:
- eine am
Bestand orientierte, behutsame bauliche Entwicklung
- Erhalt
der kleinteiligen Struktur in offener Bauweise
- Stärkung der städtebaulichen Strukturen des
durchgrünten Wohngebietes mit relativ geringer Bebauungsdichte und direktem Bezug zum Wasser
Gegenstand
der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine standortgerechte und
städtebaulich auf die Umgebung abgestimmte Entwicklung mit Hilfe des
Instruments des einfachen Bebauungsplans. Unter Wahrung des Charakters des
durchgrünten Gebiets mit offener Bauweise auf den Wassergrundstücken bei
geringer baulicher Dichte soll den Eigentümern die Option zum Erhalt dieser
Strukturen mit behutsamer Ergänzungsmöglichkeit angeboten werden.
Darstellung
der Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Mit
Schreiben vom 02.06.2003 wurde die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung gestellt. In der Antwort der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
vom 26.06.2003 wurde festgestellt, dass die Planung mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, weil das Plangebiet lt.
gemeinsamem Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsbereich
Brandenburg-Berlin LEP eV im potenziellen Siedlungsbereich liegt und als
Siedlungsbereich dargestellt ist.
Im
Zeitraum vom 11. März bis zum 22 März 2002 wurde zur Planung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB die frühzeitige Bürgerbeteiligung auf der Grundlage der Erkenntnisse aus
der Entwicklungspotenzialanalyse „Hermannswerder/Tornow“ durchgeführt. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im
Zeitraum vom 02.06.2003 bis 08.07.2003. An der Planung wurden insgesamt 22
Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein
können, beteiligt.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Während der Ausstellung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
wurden die beiden Varianten der Strukturskizzen der baulich-räumlichen
Entwicklung aus der Entwicklungspotenzialanalyse, das Entwicklungskonzept, der
Vorschlag zur Abgrenzung der Ufer- und Vorgartenzonen sowie die Bestandspläne
zur Geschossigkeit und der Denkmalbelange vorgestellt.
Die beiden Strukturskizzen differenzieren die
unterschiedlichen Möglichkeiten einer zweiten Baureihe in Abhängigkeit von den
Mindestgrundstücksgrößen. Variante 1 lässt zwei Baureihen bei einer
Grundstücksgröße ab 1.500 m² und Variante 2 ab 2.000 m² zu. Die Tiefe der
Uferzone beträgt in beiden Varianten zwischen 5 und 15 m. Die Vorgärten haben
eine Tiefe von 5 m. Das Entwicklungskonzept orientiert sich im Wesentlichen an
der Variante 2.
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum
Bebauungsplan ist ein Schreiben eines Bürgers eingegangen. Das Schreiben war
auf Fragen zur Fassung des räumlichen Geltungsbereichs und zu eventuellen
Belastungen von Natur und Straßenverkehr gerichtet.
Im
Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgte die
Zusammenführung der Varianten. Mit der überarbeiteten Planzeichnung konnte
insbesondere den Belangen des Naturschutzes und des Bereichs Grünflächen
weitgehend entsprochen werden. Der überarbeitete Bebauungsplan (Entwurf)
bildete die Grundlage für die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.
Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
Während der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange haben 13 Träger der Planung zugestimmt. Es gingen insgesamt 17
Stellungnahmen der Träger zur Planung ein. Bei den Trägern, die sich nicht
geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.
4 Träger haben lediglich Hinweise gegeben Diese
bezogen sich auf die Fragen zur Berücksichtigung von eventuellen Bodendenkmalen
(Archäologisches Landesmuseum Abteilung Bodendenkmalpflege), zur Unterhaltung und Abgrenzung von
Bundeswasserstraßen (Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg), zur
kartenmäßigen Ausgrenzung von Überschwemmungsgebieten am gesamten Havelufer
(Landesumweltamt Brandenburg, Wasserwirtschaft) und auf Fragen zur generellen
Verträglichkeit der geplanten und bestehenden Wohnnutzung mit den benachbarten
Nutzungen wie Segelverein/Bootswerft und einer Baugewerbefirma auf der Fläche
des ehemaligen Sägewerks sowie einer Forschungseinrichtung in der Küsselstraße
(Amt für Immissionsschutz).
Beteiligung
der städtischen Fachbereiche
Es sind
11 städtische Fachbereiche an der Planung beteiligt worden. Es gingen insgesamt
9 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei den Fachbereichen, die sich nicht
geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. Es sind
zwei Stellungnahmen mit Hinweisen eingegangen. Der Bereich Umwelt und Natur hat
sich u. a. zur Behandlung der Thematik des (Nicht-)Eingriffs in Natur und
Landschaft, zur Festsetzung des Pflanzgebots in Wohngebieten und zur
Regenversickerung geäußert. Der Bereich Bauordnung hat sich zur Thematik von
Aufschüttungen bzw. Bodenauffüllungen geäußert.
Stellungnahme
der Verwaltung zu den während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben
Die Frage nach der Fassung des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 86 „Tornow/Küssel“ ist unter Berücksichtigung des
unverwechselbaren Charakters der betroffenen Grundstücke zu beantworten. Die
südlich angrenzenden Flächen des ehemaligen Sägewerks gehören zum räumlichen
Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Tornowstraße
30–33“ (Aufstellungsbeschluss vom 06.06.2001, DS 01/0299). Sie werden wegen
ihrer gewerblich geprägten städtebaulichen Struktur in einem eigenen
Planverfahren zu betrachten sein.
Der Hinweis auf eventuelle Bodendenkmale ist aufgegriffen worden, in
dem ein Hinweis ohne Normcharakter auf der Planzeichnung erfolgt.
Der Hinweis auf den Zuständigkeitsbereich des Wasser-
und Schifffahrtsamtes ist bereits in der Begründung entsprechend erläutert. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans berücksichtigt diese Kompetenzen
in seiner Abgrenzung in Richtung Havel.
Auf die Notwendigkeit des
Schutzes des Havelufers wird im
grünordnerischen
Fachbeitrag ein-
gegangen und in der Planzeichnung als
„Uferschutzstreifen“ festgesetzt.
Die Thematik des Immissionsschutzes wird im
weiteren Verfahren zu behandeln sein. Der Begründungstext geht bezüglich der
Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes im Bereich der
Tornowstraße/Küsselstraße bereits auf die nachbarlich ausgeübten bestehenden
Nutzungen ein.
In der Überarbeitung der Begründung zum Entwurf ist
die erneute Auseinandersetzung mit der Thematik der Eingriffsbetrachtung
berücksichtigt. Es wird weiterhin die Darstellung der Herleitung der Feststellung,
dass durch den Bebauungsplan kein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet
wird, für erforderlich gehalten.
Die textliche Festsetzung Nr. 14 ist
präzisiert worden; Abgrabungen an baulichen Anlagen sind nicht zulässig.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
NEIN
Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen nicht, da durch die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen und Festsetzungen hauptsächlich der Bestand bewahrt wird. Es sind weder verkehrliche Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zulasten der Stadt erforderlich.