Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss DS 19/SVV/1016 wurde der Oberbürgermeister dazu aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung mit Beginn ab 2020 mit einem zweijährigen Turnus einen Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung vorzulegen.

 

Eine erste Darstellung zum Umsetzungsstand des Beschlusses erfolgte mit der Mitteilungsvorlage (DS 21/SVV/0276) vom 02.03.2021. Dabei wurde mitgeteilt, dass eine vollständige Umsetzung des Beschlusses bisher noch nicht erfolgen konnte, weil die dafür erforderlichen personellen Ressourcen nicht zur Verfügung standen. Der Beschluss konnte auch weiterhin noch nicht vollständig umgesetzt werden. Die Gründe für die Verzögerung liegen insbesondere in der hohen Belastung aus Sonderaufgaben, die sich seit März 2020 aus der Pandemie und seit März 2022 aus den Folgen des Ukrainekriegs für die Verwaltung ergeben haben. Außerdem konnte die im Stellenplan für die fachliche Begleitung des Themas zentrale Stelle der Grundsatzsachbearbeitung Soziales Wohnen, jetzt Projektkoordination Soziales Wohnen, erst zum 16.05.2022 besetzt werden.

 

Um unter den beschriebenen Umständen dennoch eine Umsetzung des Beschlusses zu gewährleisten, ist ein erster Kurzbericht zur Wohnungsmarktbeobachtung im Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit, Wohnen und Inklusion in der Sitzung am 14.06.2022 vorgestellt worden. Der Schwerpunkt lag auf den Querbezügen zum strategischen Ziel „Bezahlbares Wohnen, nachhaltige Quartiersentwicklung, sozialer Ausgleich und gleichwertige Lebensverhältnisse in den Stadt- und Ortsteilen“.

 

Mit dieser Mitteilungsvorlage wird eine Fortschreibung dieses Kurzberichtes mit einer Übersicht zu wichtigen Kennzahlen zur Beschreibung des Wohnungsmarktgeschehens vorgelegt. Der Kurzbericht ist in der Anlage 1 enthalten.

 

Aktuell wird im Rahmen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes ein Monitoring zur Beobachtung des Potsdamer Wohnungsmarktes aufgebaut. Auf dieser Basis kann ab 2024 eine regelmäßige Berichterstattung entsprechend dem Beschluss und damit eine vollständige Umsetzung desselben erfolgen.


 

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Anlagen

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