Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Schienenpersonennahverkehr sowie der landesbedeutsamen Verkehrslinien anderer Verkehrsträger des öffentlichen Personennahverkehrs ist Aufgabe des Landes Brandenburg (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG). Für die Infrastruktur, insbesondere die Stationen und deren barrierefreien Ausbau, ist die Deutsche Bahn AG verantwortlich.

 

Bereits im Sommer 2021 wurde eine Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Potsdamer Bahnhöfe“ zwischen der DB Station & Service, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und der LH Potsdam geschlossen.

In Bezug auf den Bahnhof Marquardt wurde darin festgelegt, dass ein barrierefreier Ausbau zwischen den Bahnsteigen angestrebt wird. Im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungen innerhalb des Kooperationsprojekts wurde dies regelmäßig seitens der LH Potsdam vorgebracht.

 

Trotz der Kooperationsvereinbarung hat die LH Potsdam jedoch weiterhin keine Möglichkeit zur Durchsetzung dieser Forderung.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit der Kooperationsvereinbarung zwischen der LH Potsdam, der DB und dem VBB wird die Thematik regelmäßig besprochen und intensiv an einer Lösungsmöglichkeit gearbeitet. Zuletzt wurde im Rahmen der Beantwortung der kleinen Anfrage "Barrierefreiheit der Verkehrsdrehscheibe Marquardt" DS 22/SVV/532 im Juli 2022 zum Sachstand informiert.

 

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