Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

In Umsetzung der Gesamtmaßnahme Leipziger Dreieck wird die Landeshauptstadt Potsdam die Arbeiten zum Ausbau des Bauabschnittes BA 3 vergeben.

Gemäß den verkehrspolitischen Zielen der Landeshauptstadt soll das Leipziger Dreieck umgestaltet werden. Ziel ist es, zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des gesamten Knotenpunktes, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Leipziger Straße umzudrehen. Nach Umgestaltung des Knotenpunktes wird zukünftig der stadteinwärtige Verkehr über den Brauhausberg und der stadtauswärtige Verkehr über die Leipziger Straße geführt.

Bisher war die Umdrehung der Einbahnstraßenregelung nicht möglich, da im Knotenpunktbereich Heinrich-Mann-Allee/Friedrich-Engels-Straße eine Tramhaltestelle liegt. Im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes erfolgte im ersten Bauabschnitt BA 1 die Verlegung der Gleise in die Friedrich-Engels-Straße.

Im BA 2A wurden die erforderlichen Umbaumaßnahmen in der Leipziger Straße durchgeführt, da diese zwingend aus verkehrsorganisatorischen Gründen vor dem Bauabschnitt BA 2B „Brauhausberg“ umgesetzt werden mussten. Die Leipziger Straße wurde unter Vollsperrung gebaut, so dass der stadteinwärtige Verkehr über den Brauhausberg fahren musste. Erst nach Öffnung der Leipziger Straße für den Verkehr konnten die Maßnahmen im Brauhausberg begonnen werden.

 

Aktuell werden die Umbaumaßnahmen im Bauabschnitt BA 2B umgesetzt, so dass im Bauabschnitt BA 3 die in der Heinrich-Mann-Allee verbleibenden Maßnahmen begonnen werden können.

r einen lückenlosen Bauablauf muss nun die Vergabe der Bauleistung für den BA 3 „Heinrich-Mann-Allee“ durchgeführt werden.

Beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) wurde im Januar 2023 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden gestellt. Der Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Aus diesem Grund wird noch zusätzlich ein Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Dieser muss gem. Aussage vom LS bis zur Zuschlagserteilung vorliegen. Der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung wird auf Mitte Juli 2023 datiert.

 

Die geschätzte voraussichtliche Gesamtbausumme beträgt 5.532.434,00 (brutto).

 

Die Baukosten verteilen sich wie folgt auf die Auftraggeber:

 

LHP:  3.131.862 € (netto)

EWP:  1.258.727 € (netto)

NGP:       85.031 € (netto)

VIP:     173.484 € (netto)

Summe: 4.649.104 (netto)

5.532.434 € (brutto)

 

Die Bauleistung wird europaweit ausgeschrieben.

 

Die Baukosten r den Anteil LHP werden aus den veranschlagten Mitteln des investiven Haushaltes laut Investitionsprogramm 2023/24 finanziert. Die städtischen Eigenmittel sind im Rahmen des Haushaltsansatzes gesichert.

 

Die Beauftragung soll über das Produktkonto 5440003 / 0961400, der Investitionsnummer 47000007 in Höhe von 3.726.915,78 € (3.131.862 € netto) erfolgen.

 

Folgende Zeitschiene ist geplant:

 

Veröffentlichung 03.03.2023

Submission 12.04.2023

Zuschlagserteilung 14.07.2023

 

Unter Berücksichtigung bauvorbereitender Maßnahmen, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Erstellung Baulogistikplan, Beschaffung verkehrsrechtlicher Anordnungen, etc. wird der tatsächliche Baubeginn auf Anfang September terminiert. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme kann im 1. Quartal 2025 gerechnet werden.

 

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