Anfrage - 23/SVV/0231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Fragestellung.

 

Immer wieder beschweren sich Bürger*innen, Vereine und Beiräte darüber, dass ihre Briefe und Mails an den Oberbürgermeister nicht beantwortet wurden.

 

 

Dazu fragen wir den Oberbürgermeister:

 

Welche Fristen, Formalien und Zuständigkeiten gelten für die Beantwortung von Briefen und Mails, die persönlich an den Oberbürgermeister gerichtet werden?

 

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