Antrag - 23/SVV/0247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Grundschule am Telegrafenberg und dem Humboldtgymnasium die für den Sportunterricht gemäß Stundentafel jeweils erforderlichen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Dazu ist:

 

(1)   eine im Eigentum der LHP oder ihrer kommunalen Unternehmen stehende und unmittelbar verfügbare Fläche in der Umgebung des geplanten endgültigen Standorts der Grundschule am Telegrafenberg zu sichern, auf der die Errichtung der benötigten Zweifeld-Sporthalle unverzüglich begonnen werden kann. Zum gefundenen Standort soll der SVV im Mai 2023 Bericht erstattet und dieser zum Beschluss vorgelegt werden, soweit diese erforderlich ist. Die Fläche soll für die Errichtung einer dauerhaften oder temporären Halle bis zum Jahresende 2024 genutzt werden, wobei der dauerhaften Errichtung der Vorzug einzuräumen ist.

 

(2)   r den Übergangszeitraum bis zur Bereitstellung zusätzlicher Hallenkapazitäten am Standort sind mit beiden Schulen einvernehmliche Übergangslösungen, die die Absicherung des pflichtigen Sportunterrichts schulorganisatorisch ermöglichen. Dabei sind auch Möglichkeiten alternativer Unterrichtsangebote und der Kooperation mit externen Dritten in die Überlegungen einzubeziehen.

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist ab Mai fortlaufend in jeder Sitzung über den Fortschritt zu berichten.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die weiterhin ungeklärte Eigentumssituation bezüglich der für den Grundschulstandort beplanten Flächen führt zu einer fehlenden Perspektive. Der Bedarf an Fläche für den Sportunterricht ist bereits heute nicht abgedeckt. Der Grundschulstandort wächst jedoch kontinuierlich weiter auf. Daher ist es zwingend erforderlich, für die Errichtung der notwendigen Sporthalle Flächen in Anspruch zu nehmen, über die die LHP tatsächlich verfügen kann.

 

r den Übergangszeitraum bis zur Errichtung der erforderlichen Sporthalle müssen Lösungen erarbeitet werden, die schulorganisatorisch auch umsetzbar sind. Dabei sind in der Vergangenheit bewährte Modelle wie Sportfahrten, Sportprojekte oder auch die Zusammenarbeit mit Vereinen oder Fitness-Studios in die Überlegungen einzubeziehen und gemeinsame Lösungen zu finden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Das Problem wurde im Bildungsausschuss am 14.02.2023 erstmals vor den Stadtverordneten vorgetragen. Da die Hallenkapazitäten bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind und die Errichtung der erforderlichen Sporthalle erfahrungsgemäß ca. 2 Jahre in Anspruch nimmt, ist eine sofortige Entscheidung zwingend erforderlich.


 

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