Beschlussvorlage - 03/SVV/0575
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. SAN - B 05 - Parkhaus Großbeerenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Schütz, Tel. 3234
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.09.2003
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Erläuterung
Erläuterung
Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan
Nr. SAN - B 05 „Parkhaus
Großbeerenstraße“:
1.
Anlass für die
Planaufstellung
Im Sanierungsgebiet
Babelsberg – Süd besteht im öffentlichen Straßenraum bedingt durch die stetige
Sanierung des Altbaubestandes ein Defizit an Stellplätzen. Ein privater
Investor beabsichtigt, ein Anwohnerparkhaus auf dem Grundstück Großbeerenstraße
34, Ecke Fultonstraße zu errichten. Nach § 34 BauGB wäre dieses Vorhaben
zunächst nicht genehmigungsfähig.
Durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes soll hierfür das entsprechende Planungsrecht geschaffen und die
bestehende Wohnnutzung auf den an das Parkhaus angrenzenden Grundstücken
gesichert werden.
2.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird
wie folgt umgrenzt:
Abgrenzung nach Norden:
Nördliche Grenze des
Flurstücks 88 der Flur 13 bis hin zur westlichen Grenze des Flurstücks 76 der
Flur 13, nördliche Grenze des Flurstücks 76 der Flur 13 sowie in der
Verlängerung bis hin zur östlichen Grenze des Flurstücks 67 der Flur 13;
Abgrenzung nach Osten:
Östliche Grenze des
Flurstücks 67 der Flur 13;
Abgrenzung nach Süden:
Südliche Grenze des
Flurstücks 25 (tw.) der Flur 17, sowie südliche Grenzen der Flurstücke 166, 165
und 164 (tw.) der Flur 17;
Abgrenzung nach Westen:
Westliche Grenzen der
Flurstücke 76, 88, 87 und 86 der Flur 13 und in der Verlängerung nach Süden hin
bis zur südlichen Abgrenzung
Die Abgrenzung des
räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
3.
Bestehende
Situation
Im Geltungsbereich befinden
sich drei Grundstücke, die jeweils mit mehrgeschossigen Wohngebäuden der
Gründerzeit bebaut sind. Die Gebäude auf den Grundstücken Großbeerenstraße 32
und Fultonstraße 13 wurden bereits modernisiert und instandgesetzt, das Gebäude
auf dem Grundstück Großbeerenstraße 34 steht seit geraumer Zeit leer und
befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Großbeerenstraße
weist eine hohe Verkehrsfrequenz auf. Der Geltungsbereich sowie die angrenzende
Umgebung entsprechen dem Charakter eines Allgemeinen Wohngebietes.
Für das Grundstück
Großbeerenstraße 34 (Ecke Fultonstraße) war zunächst im städtebaulichen
Rahmenplan der Erhalt des vorhandenen gründerzeitlichen Gebäudes sowie die
Schaffung eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses vorgesehen.
Das Grundstück wurde 1995
im Investitionsvorrangverfahren durch einen privaten Bauträger gekauft, der
sich durch einen städtebaulichen Vertrag zur Sanierung und zum Neubau
verpflichtet hatte. Nachdem der ehemalige Eigentümer seiner Bauverpflichtung
nicht nachgekommen ist, ist das Grundstück nach Ablauf der Frist am 31.12.2002
an die Stadt Potsdam zurück gefallen.
Auf Grund der stetig
fortschreitenden Sanierung der vorhandenen Bebauung im Sanierungsgebiet
Babelsberg Süd und der Lückenschließungen durch Neubaumaßnahmen ist der
Stellplatzbedarf in den letzten Jahren erheblich gestiegen und wird zukünftig
weiter steigen.
4.
Ziel der Planung
Ziel und Zweck der Planung
ist es, ein Anwohnerparkhaus auf dem Eckgrundstück Großbeerenstraße 34 zu
entwickeln sowie vorhandene Wohnbauflächen zu sichern. Das Maß der baulichen
Nutzung soll im Bebauungsplanverfahren festgesetzt und ein verträgliches
Nebeneinander von Wohnen und Anwohnerparkhaus sichern.
5.
Planungsrechtliche
Grundlagen
Die zu treffenden
Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sollen in Teilen dem im FNP
vom 04.10.2001 (Bekanntmachung der Genehmigung) festgelegten Rahmen
entsprechen.
Für die Grundstücke Großbeerenstraße
32, 34 und Fultonstraße 13 ist ein Bebauungsplan gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die ca. 4.712 m² große
Fläche befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes Babelsberg Süd. Die
Sanierungssatzung am trat 17. Juli 1993 in Kraft. Die Fläche liegt darüber
hinaus innerhalb des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung Babelsberg-Süd/
Neuendorfer Anger in Kraft getreten am 11.08.1992. Die Gestalterischen
Sanierungsziele und der städtebauliche Rahmenplan wurden am 07.07.1999 von der
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen
6.
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl, S. 2141).
Der
Bebauungsplan enthält keine Vorhaben, die nach Art, Größe und Leistung
entsprechend des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Nein
Die Finanzierung des
Bebauungsplans erfolgt durch den Investor und Vorhabenträger für die Errichtung
des Anwohnerparkhauses. Die Finanzierung sowie die Bauverpflichtung werden in
einem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zwischen der
Landeshauptstadt Potsdam und dem Vorhabenträger vereinbart.