Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die finanziellen Mittel für das Jahr 2023 aus dem Sachaufwand des Ortsteiles Golm zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens werden, gemäß Anlage, bereitgestellt.

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Stellungnahme bekennt sich der Ortsbeirat zur Unterstützung der Anträge als Grundlage für die Antragsteller. Der Ortsbeirat hat dabei Sorge zu tragen, dass die Summe der Förderung den Rahmen des vorhandenen Förderetats nicht überschreitet.

 

Die Zuwendungsanträge werden zur sachlichen und formellen Prüfung beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingereicht, untersetzt mit Angabe des Durchführungszeitraumes, des Finanzierungsplanes und der Höhe gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).


 

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Anlagen

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