Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem haushaltsbegleitenden Beschluss H22 vom 26.02.2018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Vorschlag für die Errichtung eines Klimafonds vorzulegen, aus dem Maßnahmen zum besseren Klimaschutz in Potsdam gefördert werden können.

 

Nach Einrichtung des Klimafonds sowie unter Einbeziehung des Klimanotstandbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.08.2019 (19/SVV/0543) und des Masterplans 100 % Klimaschutz Potsdam 2050 legt die Koordinierungsstelle Klimaschutz (451) die Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam (Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL) vor, die die Fortführung der sehr erfolgreichen Richtlinie zum Förderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam "Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (Klimaschutzförderprogramm RL Klima)“ darstellt. Diese wurde den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechend angepasst.

 

Die neue Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam soll weiterhin Anreize schaffen und die Potsdamer Bürgerschaft noch mehr bezüglich des Klimaschutzes sowie der Klimafolgenanpassung mobilisieren.

 

Die Einzelheiten sowie die Begründung zur neuen Klimaschutzförderrichtlinie bitten wir der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die rderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam (Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL) ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzmittel für die Umsetzung der Klimaschutzförderrichtlinie sind r den 2023/2024 angemeldet worden und stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.

 

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Anlagen

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