Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Gewährung einer Zuwendung aus dem Sachaufwand des Ortsteils Golm zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens 2023 in Höhe von

 

1.489,48 Euro

 

an den Verein; Chance Soziale Arbeit e.V.

 

Verwendungszweck: Feierlichkeiten 30 Jahre JFL im Ortsteil Golm
 

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Erläuterung

Begründung:

In seiner Sitzung am 24.11.2022 hat der Ortsbeirat im Grundsatz beschlossen, die Maßnahme zu unterstützen.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 10.02.2023 wird nach Prüfung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.

 

In der Förderung enthalten sind:

 

-          Beachvolleyballanlage: Pfosten, Bodenhülsen, Beachvolleyballnetz und Beachvolleyball-Spielfeldmarkierung

834,98

-          Miete Dreier-Trampolin

      654,50

-          Honorar – Betreuung Dreier-Trampolin

      300,00 €

Summe:

   1.789,48

 

Der Antragsteller beteiligt sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Eigenanteil in Höhe von 300,00 €.

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