Antrag - 23/SVV/0256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:


In Fortsetzung der beiden SVV-Beschlüsse zur Schulsozialarbeit aus dem Jahre 2013 sowie zur Weiterentwicklung des 2015 beschlossenen Gesamtkonzeptes Schule - Jugendhilfe wird die Verwaltung beauftragt, den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit wie folgt umzusetzen:

 

  1. Alle staatlichen Schulen, die die Landeshauptstadt Potsdam gemäß Schulentwicklungsplanung errichtet und ausstattet, erhalten mit Unterrichtsaufnahme eine Fachkraft entsprechend Handlungskonzept Schulsozialarbeit.
  2. Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden schrittweise alle Schülerinnen und Schüler an Potsdamer Schulen in freier Trägerschaft auf Antrag mit Schulsozialarbeit versorgt. Dabei werden Prüf- und Entscheidungskriterien zugrunde gelegt.
  3. Die Lenkungsgruppe Schule - Jugendhilfe begleitet die Umsetzung fachlich und entwickelt neue Kriterien, wenn dies für die bedarfsgerechte Umsetzung der Punkte 1 und 2 sowie für Sonderbedarfe erforderlich wird.
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Erläuterung

Begründung:

 

Mit dem Gesamtkonzept Schule Jugendhilfe einschließlich des Handlungskonzeptes Schulsozialarbeit (DS 15/SVV/0449) wurden ab dem Schuljahr 2016/2017

-          die Potsdamer Schulsozialarbeit (SSA) inhaltlich und strukturell neu aufgestellt sowie

-          gemäß den SVV-Beschlüssen DS 11/SVV/0122 und 12/SVV/0764 sukzessive, d.h. jährlich um fünf Standorte ausgebaut.

 

Darüber hinaus wurde

-          seit dem Schuljahr 2021/2022 Sonderbedarfen von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Migrationshintergrund mit zusätzlicher Integrationsschulsozialarbeit (ISSA) sowie

-          ab dem 2. Schulhalbjahr 2021/2022 und befristet bis zum Schuljahresende 2022/2023 Corona-Pandemie-Folgen bedingten Sonderbedarfen von SuS mit zusätzlicher Schulsozialarbeit aus dem Landesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona Ausweitung der Schulsozialarbeit“ (CAAP-SSA)

entsprochen:  

 

 

Schuljahr

 

2016/2017

2017/2018

2018/2019

2019/2020

2020/2021

2021/2022

2022/2023

2023/2024

 

SSA-Standorte

 

15

20

25

30

34

39

44

47

Grund- und

rderschulen

8

10

13

16

19

21

24

25

weiterführende

Schulen

7

10

12

14

15*

18

20

22

zzgl. ISSA /

CAAP-SSA

-

-

-

-

-

2 / 3

(ab 2. SHJ)

4 / 3

4 / ?

* Schließung Coubertin-Oberschule / Eröffnung Schulzentrum Am Stern

 

Ab dem Schuljahr 2023/2024 verfügen fast alle staatlichen Potsdamer Schulen über Schulsozialarbeit und steht die Frage der Weiterentwicklung selbiger. Zwei Schulen, die 2022 an den Start gingen (Grundschule am Telegrafenberg) bzw. 2023 den Schulbetrieb aufnehmen (Grundschule am Filmpark), konnten noch keinen Antrag stellen. Weitere Schulen sind im Bau bzw. in Planung.

 

Die Thematik erhielt ferner seit 2021 durch den neu eingeführten separaten § 13a Schulsozialarbeit im SGB VIII einen neuen Stellenwert und eine damit verbundene höhere Priorität als zuvor. 

 

Bei einem weiteren Ausbau der Potsdamer Schulsozialarbeit ist zu berücksichtigen, dass

-          weitere staatliche Schulen entstehen,

-          bisherige SVV-Beschlüsse ausschließlich staatliche Potsdamer Schulen betrafen und dabei unberücksichtigt ließen, dass ca. ein nftel aller Potsdamer Schülerinnen und Schüler Schulen in freier Trägerschaft besuchen,

-          die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen stark variieren und

-          von bisherigen mit Schulsozialarbeit versorgten staatlichen Schulen teilweise bereits Mehrbedarfe signalisiert wurden.

 

Die Lenkungsgruppe Schule Jugendhilfe befasste sich am 07.12.2022 mit dieser Thematik und empfiehlt o.g. Beschlussvorschlag zur strukturellen Weiterentwicklung der Potsdamer Schulsozialarbeit.  

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Fazit finanzielle Auswirkungen

In den nächsten Jahren entstehen bis 2027 weitere 5 staatlichen Schulen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, 2 davon gehen voraussichtlich 2023 und 2024 an den Start.

19 Schulen in freier Trägerschaft wirken an 17 Standorten in Potsdam für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen.

Bei einem Aufwuchs der Schulsozialarbeit mit 5 Stellen pro Schuljahr kann mit einer zusätzlichen Summe von 373.300,00 EUR pro Jahr gerechnet werden.

 

Schuljahr                              2024/25                   2025/26

Stellenvolumen (VZÄ)                5                              10

HH-Volumen in EUR          373.300,00              768.998,00

Berechnungs- und Bedarfsgrundlagen vgl. Anlage 1


 

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